In Deutschland haben Arbeitnehmer ein Recht darauf, dass sie bei dem Ausscheiden aus einem Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis bekommen. Als Arbeitgeber müssen Sie Ihrem Arbeitnehmer auf Verlangen ein einfaches oder qualifiziertesArbeitszeugnis ausstellen.
Unter Umständen müssen auch auch ein Zwischenzeugnis ausstellen, etwa wenn ein Mitarbeiter das wünscht, der in Elternzeig geht.
Sie sind nicht verpflichtet, dem ehemaligen Arbeitnehmer das Zeugnis zuzusenden, natürlich werden Sie das in den meisten Fällen aber machen.
In einem einfachen Arbeitszeugnis wird die Beschäftigung und die Dauer der Beschäftigung bestätigt. Die Beschäftigungsart und die übernommenen Aufgaben müssen konkret beschrieben werden; wenn der Arbeitnehmer bestimmte Aufgaben selbstständig übernommen hat, muss das speziell erwähnt werden.
Beim qualifizierten Arbeitszeugnis werden zusätzlich dazu noch die fachlichen Leistungen und das Verhalten des Mitarbeiters bewertet. Dabei soll die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisse erfasst werden; auch die Fortbildung ist ggf. zu erwähnen.
Beim Abfassen des Arbeitszeugnisses müssen Sie zwei Vorgaben beachten: Ihre Beurteilung muss der Wahrheit entsprechen, und sie muss wohlwollend sein, damit das berufliche Fortkommen des Arbeitgebers nicht beeinträchtigt wird.
Für den Aufbau des Zeugnisses gibt es bewährte Richtlinien. So ist beispielsweise der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses das Datum des Arbeitszeugnisses. Danach folgen die Angaben zur Person, ihrem Beruf und der Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Die komplette Tätigkeitsbeschreibung umfasst alle ausgeführten Tätigkeiten. Zur Beurteilung des Leistung gehören folgende Aspekte: die Arbeitsbereitschaft, die Kenntnisse und Fähigkeiten, Arbeitsweise, Arbeitserfolg. Falls der Mitarbeiter auch Führungsaufgaben übernommen hat, gehört auch die Führungskompetenz in das Zeugnis. Die Leistung wird dann zusammenfassend noch einmal beurteilt.
Daran anschließend beurteilen Sie noch das Verhalten Ihres Arbeitnehmers, gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzen, falls zutreffend auch gegenüber Kunden und Geschäftspartnern des Unternehmens.
Als Abschluss danken Sie dem Mitarbeiter für die Zusammenarbeit und äußern Ihre Bedauern über sein Ausscheiden.
Als Muster für ein Arbeitszeugnis finden Sie bei uns eine Vorlage zum Download.
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