Die Kündigung geht normalerweise entweder vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer aus: Eine der Parteien will das Arbeitsverhältnis beenden. Sind sich beide am Arbeitsvertrag beteiligen Parteien einig, wird stattdessen ein Aufhebungsvertrag geschlossen.
Egal aus welchen Gründen die Kündigung erfolgt, sie muss schriftlich erfolgen. Alles andere ist rechtlich anfechtbar und ungültig. Wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie eine Kündigung formulieren sollen, dann können Sie unser Muster als Vorlage für die Kündigung Ihrer Arbeitnehmer nehmen.
Bei einer ordentlichen Kündigung muss die Kündigungsfrist eingehalten werden. Diese Frist wird immer länger, je länger der Mitarbeiter im Unternehmen angestellt war. Solche ordenlichen Kündigungen heißen auch "fristgerechte" Kündigungen und bedürfen keines Kündigungsgrundes. Der Arbeitgeber muss in der Kündigung also nicht angeben, warum er den Mitarbeiter entlässt.
Schwangeren und Frauen im Mutterschutz kann nicht ordentlich gekündigt werden, ebenso Eltern während der Elternzeit, Schwerbehinderten, Zivildienstleistenden und Soldaten während des Grundwehrdienstes.
Das Bundesarbeitsgericht hat auch entschieden, dass eine ordentliche Kündigung nur dann erfolgen darf, wenn dem Mitarbeiter keine andere Arbeitsstelle im Unternehmen angeboten werden kann.
Im Kündigungsschreiben sollte auch darauf hingewiesen werden, dass der (ehemalige) Arbeitnehmer sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden muss.
Muster / Vorlage Kündigung hier kostenlos herunterladen: