Personalfragebogen geringfügig Beschäftigte

         

    Personalfragebogen geringfügig Beschäftigte

    Damit eine Tätigkeit als Minijob gilt, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden. Der Arbeitgeber muss zu Beginn der Beschäftigung feststellen, ob die Tätigkeit wirklich geringfügig und damit von der Sozialversicherung befreit ist.

    Deswegen werden im Personalfragebogen für geringfügig Beschäftigte bzw. für 400-Euro-Jobs verschiedene Angaben des Arbeitnehmers erhoben, die die "sozialversicherungsrechtliche Beurteilung" möglich machen.

    Der Personalfragebogen ist außerdem wichtig, um alle für die Zahlung des Lohns wichtigen Daten zu erheben (Kontoverbindung), die Adresse des Arbeitnehmers, Sozialversicherungsnummer, Angaben zur Krankenversicherung usw.

    In dem Fragebogen für Minijobswird auch Auskunft darüber verlangt, ob der Arbeitnehmer noch andere Minijobs oder 400-Euro-Jobs hat. Bei Überschreiten der 400 Euro-Grenze würde er nämlich sozialversicherungspflichtig.

    Muster / Vorlage Personalfragebogen 400 Euro hier kostenlos herunterladen:

     

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