Personalfragebögen gibt es in zwei "Varianten". Die eine ist ein Fragebogen, dass ein Arbeitgeber von Bewerbern um eine Arbeitsstelle ausfüllen lässt; deswegen wird der Personalfragebogen oft auch Einstellungsfragebogen genannt. So kann er die gewünschten Informationen in einem von ihm bestimmten Format und Umfang bequem vergleichen. Die verlangten Angaben beziehen sich meist auf Qualifikationen und Kenntnisse, wären also auch aus den Bewerbungsunterlagen ersichtlich. Wie im Vorstellungsgespräch auch muss der Bewerber Unzulässige Fragen nicht oder nicht wahrheitsgerecht beantworten.
Die zweite Version ist ein Formular, dass neu eingestellte Arbeitnehmer ausfüllen. Es enthält dann die Daten des Arbeitnehmers, also Adresse, Geburtsdatum, Familienstand, Sozialversicherungsnummer, Krankenkasse usw. Die Daten werden zur Anmeldung des Arbeitnehmers verwendet.
Obwohl beide Personalfragebögen eher unterschiedliche Ziele haben, können sie doch vereint in einem Dokument ausgegeben werden.
Bewerber werden beispielsweise nach früheren Arbeitgebern befragt, nach bestehenden Schwangerschaften (kann zulässig sein, wenn die auszübende Arbeit eine Schwangerschaft beeinträchtigen könnte) und nach eventuellen zusätzlichen Qualifikationen.
Wird der Bewerber eingestellt, kommt der Personalfragebogen bzw. Einstellungsfragebogen in die Personalakter. Die Fragebögen nicht eingestellter Bewerber müssen selbstverständlich datenschutzgerecht vernichtet werden, außer der Bewerber wünscht ausdrücklich, dass der Fragebogen für ein späteres Bewerbungsverfahren aufbewahrt wird.
Unsere Vorlage für Personalfragebögen zeigt Ihnen, wie ein solcher Fragebogen aussehen kann.
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