Ein Praktikumsvertrag ist kein Arbeitsvertrag im herkömmlichen Sinn. Er ist eher ein Ausbildungsvertrag und legt den Umfang des Praktikums fest.
Vor allem wird im Praktikantenvertrag auch die Art des Praktikums festgelegt, also ob es sich dabei um ein "Schnupper-Praktikum" handelt, um ein Praktikum im Rahmen der Berufsausbildund oder ein studienbegleitendes Praktikum. Danach richtet sich nämlich auch der "Lehrplan", dem im Praktikum gefolgt wird.
Der Praktikumsvertrag ist abgesehen davon sehr ähnlich wie ein Ausbildungsvertrag. Das bedeutet, Ihre Pflichten als Ausbildender und die Pflichten des Praktikanten werden umrissen, ebenso wie Vergütung und Urlaub, die dem Praktikanten zustehen.
Klauseln zum Stillschweigen über Firmengeheimnisse und über das Ende des Praktikums bzw. über eine Kündigungsfrist werden wie in anderen Arbeitsverträgen gehandhabt. In Praktikumsverträgen steht deswegen meist, dass das Praktikum automatisch zu einem bestimmten Zeitpunkt endet, ohne dass eine Kündigung ausgesprochen wird.
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