Teilzeitjobs sind sehr begehrt. Vor allem Frauen suchen sich mit Vorliebe Teilzeitarbeitsstellen, bzw. sind darauf angewiesen, damit sie sich gleichzeitig noch um ihre Kinder kümmern können.
Das liegt größtenteils daran, dass immer noch die Männer die Hauptverdiener in den meisten Familien sind, auf deren Gehalt das Paar während der Erziehungszeit nicht verzichten kann. Also nimmt die Mutter den größten Teil der Elternzeit und sucht sich eine Teilzeitarbeit, um das Elterngeld ein bisschen aufzustocken.
Auch alleinerziehende Eltern können oft nur in Teilzeit arbeiten, wenn ihre Kinder noch klein sind. Wie aber die passende Teilzeitstelle finden?
Fein raus sind diejenigen, die ihre alte Tätigkeit in Teilzeit fortsetzen können. Nicht nur finden Sie so vergleichsweise sorglos eine Arbeit, die Sie außerdem schon kennen, Sie bleiben Ihrem Arbeitgeber auch erhalten. Er hat also keinen Verlust von Know-how, dass Sie sich (vielleicht finanziert von der Firma) angeeignet haben.
Auch in Branchen mit Kundenkontakt ist die Teilzeitstelle eine gute Möglichkeit, den Kunden konstant zu betreuuen, ohne dass er sich an einen neuen Ansprechpartner gewöhnen muss.
Natürlich haben Sie bei einer Teilzeitstelle auch Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, dafür hat der Gesetzgeber gesorgt. Die Berechnung der Urlaubstage, auf die Sie Anspruch haben, wenn Sie Teilzeit arbeiten, orientiert sich an der Zahl der Wochentage, an denen Sie arbeiten.
Dabei wird die Zahl der Urlaubstage für Vollzeitbeschäftigte mit der Zahl der Wochenarbeitstage multipliziert, das Ergebnis dann durch die Zahl der in Teilzeit gearbeiteten Wochentage geteilt. So kommt man zu dem Urlaubsanspruch.
Beispiel für die Berechnung von Urlaubsanspruch bei Teilzeit:
Urlaubsanspruch Vollzeit: 30 Tage
Arbeitstage pro Woche (in Teilzeit): 3
Normale Arbeitstage pro Woche: 5
Berechnung: 30 x 3 : 5 = 18
In diesem Fall hat der Teilzeit-Arbeitnehmer also einen Anspruch auf 18 Tage Urlaub im Jahr.
Bei der Berechnung kommt es nur darauf an, an wie vielen Tagen in der Woche die Teilzeit-Tätigkeit ausgeübt wird, die Stundenanzahl pro Tag ist dabei unwichtig.
Wer an drei Tagen in der Woche für jeweils vier Stunden an den Arbeitsplatz kommt, hat die gleiche Stundenzahl wie der Teilzeit-Kollege, der an zwei Tagen für jeweils sechs Stunden kommt - der Urlaub fällt jedoch unterschiedlich aus, weil er anhand der Anzahl der Tage berechnet wird.