Eine Umschulung ist eine große berufliche Veränderung, da man einen völlig neuen Beruf als den, in dem man meist jahrelang tätig war, erlernt. Umschulung bedeutet noch mal ganz von vorn anzufangen, nochmal die Schulbank zu drücken, was einem mit zunehmendem Alter immer schwerer fällt. Oft wird eine Umschulungsmaßnahme jedoch nicht aus freien Stücken durchgeführt, sondern weil man den bisherigen Beruf zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann oder in der Region keine Arbeitsplätze für diesen Beruf existieren. Diese Umschulungen werden dann durch die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung angestoßen und finanziert.
Da eine Umschulung in den Bereich der Erwachsenen- und Weiterbildung fällt und der Umschüler schon über Berufserfahrung verfügt, kann die Dauer der Ausbildung in vielen Fällen verkürzt werden. Bei Berufen, die am Ende der Ausbildung durch eine Prüfung bei der IHK abgeschlossen werden, muss die Verkürzung und die vorzeitige Zulassung zur Prüfung schriftlich bei der IHK beantragt werden. Die Umschulung kann entweder als überbetriebliche, betriebliche oder schulische Umschulung erfolgen. Im Falle einer betrieblichen Umschulung ist der Umschüler im Gegensatz zum Auszubildenden nicht verpflichtet die Berufsschule zu besuchen, es ist jedoch empfehlenswert, da dort nicht nur Allgemeinwissen, sondern auch theoretisches Fachwissen vermittelt wird. Welche Form der Umschulung für Sie möglich ist, hängt vom gewählten Beruf ab.
Trägt die Arbeitsagentur die Kosten für die Umschulung, so geschieht das meist über einen Bildungsgutschein. Aber auch die Unterhaltskosten werden in der Regel übernommen. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen. Auskunft zu den Voraussetzungen, zur Beantragung und zum weiteren Ablauf der Umschulung erhalten Sie direkt bei der Agentur für Arbeit. Sie können sich auch schon vorab auf der Homepage der Arbeitsagentur die wichtigsten Informationen holen und im KursNet nach Bildungsmaßnahmen für die Umschulung suchen.