In Deutschland findet die Berufsausbildung im sogenannten dualen System statt, das heißt sie besteht aus einem praktischen Teil und einem theoretischen Teil. Der praktische Teil der Ausbildung findet im Betrieb statt, während der theoretische Teil durch die Berufsschulen abgedeckt wird. Am Ende der Ausbildung steht die Abschluss-Prüfung in Theorie und Praxis. Sie besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil.
Die Prüfung wird je nach Beruf vor einem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer oder der IHK abgelegt. Die Handwerkskammer prüft in den handwerklichen Berufen, die IHK in den kaufmännischen, kaufmännisch-verwandten und technischen Berufen. Da die Prüfungen je nach Beruf unterschiedlich gestaltet sind, erhalten Sie bei der zuständigen IHK bzw. Handwerkskammer die berufsspezifischen Informationen zu den Prüfungsinhalten, ebenso wie zu den Prüfungsterminen. Die IHKs bieten in der Regel auf Ihren Homepages auch die Formulare für die Anträge auf vorzeitige Zulassung zur Prüfung nach verkürzter Ausbildungsdauer bzw. auf externe Zulassung zur Prüfung und auch den Antrag auf Vertragsverlängerung bei nicht bestandener Prüfung zum Download an. Ebenso finden Sie dort Unterlagen zur Prüfungsvorbereitung, die Zulassungskriterien, Informationen zur betrieblichen Aufgabe (Praxisteil) sowie den Antrag auf Genehmigung der betrieblichen Aufgabe.
Gegen Ende Ihrer regulären Ausbildungszeit erhalten Sie die Aufforderung, sich zur Abschlussprüfung anzumelden. Wer seine Asubildung mit verkürzter Ausbildungsdauer abschließen möchten, kann auf Antrag vorzeitig zur Prüfung zugelassen werden. Die Einladung zur mündlichen / praktischen Prüfung sowie zur schriftlichen Prüfung erhalten Sie jeweils zwei Wochen vor dem Termin. Die schriftliche Prüfung findet in der Regel vor der mündlichen statt. Falls Sie an der Abschluss-Prüfung krankheitsbedingt nicht teilnehmen können, müssen Sie ein ärztliches Attest beim Prüfungsausschuss vorlegen, damit Sie einen Ersatztermin bekommen.
Nach der Abschlussprüfung erhalten Sie am Prüfungstag der praktischen / mündlichen Prüfung die Information, ob Sie bestanden haben, später wird Ihnen bei bestandener Prüfung Ihr genaues Prüfungsergebnis und danach Ihr Ausbildungszeugnis an den Ausbildungsbetrieb zugesandt.