Mit der Abschaffung der Wehrpflicht in Deutschland, ändern sich auch die Voraussetzungen für den Zivildienst als ursprünglichen Wehrersatzdienst. Dieser kann als alleine nicht bestehen und wird daher zum 1. Juli 2011 verändert. Die letzten Zivildienstleistenden werden zum 31.12.2011 aus dem Dienst ausscheiden. Eine Verlängerung des Dienstes ist dann ebenfalls nicht mehr möglich.
Der Wegfall der Wehrpflicht macht aus dem Zivildienst einen Freiwilligendienst. Dieser soll in der Regel zwölf, mindestens aber sechs bis maximal 24 Monate andauernd. Der Freiwilligendienstleistende ist in dieser Zeit sozialversichert.
Der Freiwilligendienst ist auch für ältere Interessenten sowie für weitere Bereiche wie Sport, Kultur und Integration geöffnet. Auch Geschlecht und Alter spielen keine Rolle. Er gibt somit mehr Menschen die Möglichkeit, sich neben FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr) oder FÖJ (Freiwilliges Ökologisches Jahr) gemeinnützig zu engagieren.