Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat seine Qualifizierungsinitiative unter das Motto "Aufstieg durch Bildung" gestellt. Damit wird deutlich, dass Bildung nicht mit der Schule oder dem Studium aufhört, sondern auch während des Berufslebens von hoher Bedeutung ist. Immer mehr Arbeitnehmer entschließen sich daher zu einer zweiten Ausbildung, entweder in Form einer Berufsausbildung oder eines Studiums.
Die zweite Berufsausbildung kann auf den bisherigen Kenntnissen und Berufserfahrungen aufbauen, wie z. B. ein entsprechender Fachwirt oder ein Meistertitel, oder kann eine Ausbildung in einem völlig anderen Berufszweig sein. Letzteres kann in Form einer Umschulung erfolgen oder als Ergänzung zum bisherigen Beruf. Ähnlich sieht es bei schulischen Ausbildungen aus. Vom Aufbaustudium über ein ergänzendes MA- oder MBA-Studium bis hin zu einer kompletten Umorientierung in einen anderen Fachbereich ist alles möglich.
Eine zweite Ausbildung bringt zwar viele Vorteile auf dem Arbeitsmarkt, erfordert aber erst einmal eine Investition - zeitlich wie auch finanziell. Sie sollten sich also überlegen, ob Sie die Ausbildung eventuell berufsbegleitend schaffen, oder ob Sie die Ausbildung in Vollzeit wählen. Manche Ausbildungen sind auch nur in Vollzeit möglich, wobei die Angebotspalette bei Fernstudium und berufsbegleitender Ausbildung stetig wächst.
Gerade wenn Sie sich für eine Zweitausbildung in Vollzeit entscheiden, ist die Finanzierung der Ausbildung ein großes Thema. Ähnlich wie bei der ersten Ausbildung - egal ob schulisch oder betrieblich - gibt es auch bei der zweiten Ausbildung die Möglichkeit, Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Dazu gehört zum Beispiel das BAföG, das sowohl für ein Studium als auch für eine berufliche Fortbildung mit Abschluss wie die Meisterschule beantragt werden kann (Meister-BAföG oder Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz). In beiden Fällen ist die Förderung an Einkommensgrenzen gebunden. Die genauen Voraussetzungen für Förderung nach BAföG und zum nach Meister-BAföG können Sie unter anderem beim Bundesministerium für Bildung und Forschung oder der Agentur für Arbeit erfahren.