Arbeitszeugnisse

         

    Arbeitszeugnisse

    Arbeitszeugnisse gehören zu den wichtigsten Unterlagen in Ihrer Bewerbung. Alle anderen Elemente, Deckblatt, Lebenslauf und Anschreiben, stellen einzig und allein Ihre eigene Sicht Ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten dar. Die Zeugnisse sind idealerweise eine Bestätigung Ihrer Angaben, allerdings aus Sicht eines Vorgesetzen, die natürlich für einen Personalchef besonderes Gewicht hat.

    Vergleichsweise unwichtig sind einfache Arbeitszeugnisse ohne Aufzählung der ausgeführten Aufgaben und Bewertung dieser. Darin bestätigt Ihnen Ihr ehemaliger Arbeitgeber eigentlich nur, dass Sie tatsächlich zu einer bestimmten Zeit für ihn tätig waren. Über Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten, über Ihr Verhalten als Angestellter und Kollege sagt das einfache Zeugnis überhaupt nichts aus.

    Qualifizierte Zeugnisse sind hingegen das Kernelement Ihrer Bewerbung. Wer den "Geheimcode" der Arbeitszeugnisse versteht, was man wohl bei jedem Personalchef voraussetzen darf, findet darin alle Informationen darüber, welche Aufgaben der Bewerber hatte (die Tätigkeitsbeschreibung), wie er sie erledigte und wie sein Verhalten war.

    Bestandteil eines qualifizierten Arbeitszeugnisses ist immer eine genaue Auflistung der Tätigkeiten und Aufgaben, so dass mit mehreren Zeugnissen eine Entwicklung sichtbar wird. Diese lässt idealerweise darauf schließen, dass der Bewerber immer mehr Kompetenzen entwickelte und immer mehr Verantwortung übernommen hat. Die Tätigkeitsbeschreibung kann von Ihrer Seite aus eventuell auch mit Weiterbildungen verknüpft werden, wenn Sie sich etwa selbstständig weitergebildet haben und diese Kenntnisse dann im Beruf erfolgreich einsetzen konnten.

    Die Beschreibung des Verhaltens tut ihr Übriges, um das Bild des Bewerbers zu vervollständigen. Aus ihr geht hervor, wie der Umgang mit Kollegen und Vorgesetzen, ggf. auch mit Kunden oder Geschäftspartnern war. Zusammen mit der Schlussformel, in der in einem guten Arbeitszeugnis das Ausscheiden aus dem Unternehmen bedauert und dem ehemaligen Mitarbeiter viel Glück gewünscht wird, wird deutlich, ob der Bewerber ein wertvoller Mitarbeiter war und damit auch als künftiger Arbeitnehmer einer anderen Firma interessant ist.

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