Wenn Sie eine Existenzgründung planen, müssen Sie Ihr Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Zuständig ist dafür immer das Gewerbeamt der Stadt oder der Gemeinde, in der das Unternehmen angesiedelt ist. Falls Sie Ihr Gewerbe also an einem anderen als Ihrem Wohnort planen, ist das dortige Gewerbeamt zuständig. Für die Anmeldung eines Gewerbes wird eine Gebühr verlangt, deren Höhe meist zwischen 15 und 60 Euro schwankt.
Für die Anmeldung eines Gewerbes brauchen Sie:
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
Erlaubnis oder Genehmigung, falls das für die Tätigkeit notwendig ist
Für Handwerksbetriebe: Handwerkskarte
Falls Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen: Aufenthaltsgenehmigung
Handelsregisterauszug (falls das Unternehmen im Handelsregister eingetragen werden muss)
Für manche Unternehmensgründungen wird auch ein Führungszeugnis verlangt.
Informieren Sie sich am besten schon vorab beim zuständigen Gewerbeamt, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen und mit welchen Kosten Sie rechnen sollten.
Das Gewerbeamt informiert dann automatisch die anderen Behörden, bei denen Ihr Unternehmen angemeldet sein muss:
Finanzamt
Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer
Berufsgenossenschaft
Handelsregister (beim Amtsgericht)
Gewerbeaufsichtsamt
Kümmern Sie sich rechtzeitig um alle Unterlagen und Genehmigungen, damit die Anmeldung Ihres Gewerbes nicht länger als notwendig dauert!
Die Gewerbeanmeldung ist nur dann nicht notwendig, wenn Sie ein Freiberufler sind. Dann brauchen Sie kein Gewerbe anmelden, aber Sie müssen sich beim Finanzamt melden.