Im Handelsregister, welches vom Amtsgericht geführt wird, werden die Unternehmensdaten aller Kaufleute im jeweiligen Bezirk gespeichert. Die Daten können von jedem eingesehen werden. Zweck der Handelsregister ist es, der Öffentlichkeit Informationen über die eingetragenen Unternehmen zu liefern.
Folgende Daten werden veröffentlicht:
Firmenname
Rechtsform
Unternehmenssitz und Anschrift, ggf. auch Zweigniederlassungen
Unternehmensgegenstand
Geschäftsführer
Prokura
Art der Vertretungsberechtigung
Grund-/Stammkapital, Kommanditkapital
Die Anmeldung beim Handelsregister geschieht durch einen Notar. Für die Eintragung werden selbstverständlich von Gericht und Notar Kosten erhoben, ebenso beim Antrag auf Auskunft, also einen Auszug (Ausdruck) aus dem Handelsregister. Die Höhe der Gebühren für die Anmeldung richtet sich meist nach dem Geschäftswert des angemeldeten Unternehmens.
Allerdings müssen nicht alle Existenzgründer und Unternehmer sich ins Handelsregister eintragen lassen. Für Angehörige der freien Berufe, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z.B. Ärzte, Journalisten, Künstler, Notare), ist die Eintragung nicht notwendig. Das gilt auch dann, wenn es sich nicht um einzelne Selbstständige handelt, sondern wenn mehrere Freiberufler sich zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammenschließen. Gründen Sie als Freiberufler eine Partnerschaft, wird das im ebenfalls bei den Amtsgerichten geführten Partnerschaftsregister eingetragen.
Kleingewerbe können, müssen aber nicht in die Handelsregister eingetragen werden. Lassen Sie sich als Kleinunternehmer aber in das Handelsregister eintragen, gelten Sie als Kaufmann, so dass Sie geschäftlich auf Grundlage des Handelsgesetzbuches und nicht des Bürgerlichen Gesetzbuches agieren müssen.