Markennamen schützen

         

    Markennamen schützen

    Wenn Sie eine Firma gründen wollen, dann stehen Sie vor der Wahl, ob Sie einfach Ihren Namen als Firmennamen verwenden, also Ihr Unternehmen etwa "Thomas Schmidt GmbH" nennen wollen, oder ob Ihnen ein Name wie "TransWorld" lieber ist.

    Tatsächlich bezeichnet das Wort "Firma" im engeren Sinne den Namen, unter dem ein Geschäft betrieben wird. Der Name ist ein wesentlicher Teil der Corporate Identity, deswegen sollten Sie sich genau überlegen, wie Sie Ihr Unternehmen nennen wollen.

    Zur Entscheidung für oder gegen einen Firmennamen bzw. über einen Markennamen tragen auch Überlegungen bei, ob das Unternehmen international agieren will, also vielleicht einen möglichst universell verständlichen Namen braucht, oder ob es sich auf eine regionale Tätigkeit beschränken will.

    Sie müssen sich auch überlegen, welchen Eindruck Sie in der gewählten Branche und bei Ihrer Zielgruppe mit Ihrem Namen (auch mit Ihrem Logo, generell mit Ihrer Corporate Identity) erwecken. Auch das modernste Unternehmen mit den effektivsten Stammzelltherapie wird unter dem Namen "Xaver Huber GmbH & Co. KG" nicht so kompetent erscheinen wie es tatsächlich ist.

    Wenn Sie sich erstmal für einen Namen entschieden haben, bzw. mehrere Namen in die engere Auswahl gezogen haben, lassen Sie die Namen, Firmennamen wie Markennamen, von einem Fachmann für Markenrecht prüfen. So vermeiden Sie großen Ärger und teure Prozesse, falls Sie aus Versehen mit Ihrem gewählten Namen das Markenrecht Anderer verletzen.

    Die Methoden zur Bildung des Firmennamens sind vielfältig: Dabei reichen beliebte Methoden von der Kombination von Namensbestandteilen der Gründer bis hin zu wahllos gewählten Begriffen, weil man sich sonst auch nichts einigen konnte.

    Achten Sie beim Firmennamen darauf, dass Sie sich nicht selbst ein Bein stellen, indem Sie etwa einen Begriff wählen, der bei großen Teilen der Bevölkerung (oder ggf. im Ausland) eher negativ belegt ist, der ein "Ablaufdatum" hat (wie es etwa bei dem Computerhersteller Gateway 2000 der Fall war), oder der Sie in Zukunft in Ihren Handlungen einschränken kann. Das kann der Fall sein, wenn Sie Ihr Unternehmen "Gabys Wollladen" nennen, später aber auch Bücher, Gebrauchtwagen und Modeschmuck verkaufen wollen.

    Beachten Sie bei der Wahl des Firmennamens folgende Punkte:


    • Individualität
    • Verständlichkeit
    • Zukunftsfähigkeit
    • Keine "Trendnamen"
    • Keine negativen Assoziationen
    • Erlaubt die Rechtsform einen Firmennamen?



    Für Markennamen gilt: Haben Sie sich erst einmal für einen Markennamen entschieden, lassen Sie ihn unbedingt in das Markenregister eintragen und schützen Sie Ihre Marke auch vor Verletzungen und Missbrauch.

    Der richtige Ansprechpartner für die Auswahl, Überprüfung und Eintragung des Markennamens ist ein Patentanwalt. Für die Eintragung und später für die Verlängerung des Eintrags in das Markenregister werden Gebühren in Höhe von mehreren hundert Euro fällig, dazu kommen noch die Anwaltskosten.

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