Bei der Existenzgründung denken Sie wahrscheinlich vor allem an Ihre Geschäftsidee, an die Finanzierung Ihrer Pläne und den hoffentlich zu erwartenden Erfolg. Sie sollten aber auch daran denken, dass als Unternehmer und Existenzgründer das Thema Steuern für Sie besonders wichtig sein sollte.
Die Rechtsform Ihres Unternehmens hat Einfluss auf Ihre Steuerlast. Lassen Sie sich also schon vor den Entscheidung für eine Unternehmensform von einem Steuerberater beraten, damit Sie die Konsequenzen Ihrer Unterscheidung abschätzen können.
Welche Steuern auf Sie speziell zukommen, hängt davon ab, ob Sie Freiberufler oder Gewerbetreibender sind, welche Rechtsform Ihr Unternehmen hat und wie groß Ihr Unternehmen ist.
Für Kleinunternehmer gilt bei der Umsatzsteuer eine Sonderregelung: Sie müssen grundsätzlich keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, wenn
im vorangegangenen Kalenderjahr der Umsatz zzgl. die darauf entfallenden Steuern nicht höher als 17.500 Euro waren und
im laufenden Kalenderjahr der Umsatz zzgl. die darauf entfallenden Steuern voraussichtlich nicht höher als 50.000 Euro sein werden.
Wenn Sie keine Umsatzsteuer abführen, können Sie aber auch die Vorsteuer, also die Umsatzsteuer, die Sie an Ihre Lieferanten bzw. für Ihre Ausstattung zahlen, nicht davon abziehen. Das gilt auch für Unternehmer, die von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen und in den Rechnungen an ihre Kunden keine Umsatzsteuer ausweisen.
Die Unterstützung durch einen Steuerberater bei der Existenzgründung kann Ihnen, eventuell auch als Kleinunternehmer, dabei helfen, kostspielige Fehler zu vermeiden, vor allem auch Fehler, die Ihnen auf lange Zeit finanziell schaden. Profis nehmen Ihnen einige Ihrer Sorgen ab, so dass Sie sich auf andere Belange konzentrieren können. Die Kosten für die Beratung durch den Steuerberater sparen Sie erfahrungsgemäß bei anderen Kosten schnell ein.