Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts entsteht sozusagen von selbst, wenn sich zwei oder mehrere Partner zusammenschließen. Der Name "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" deutet schon darauf hin, dass für die GbR das Bürgerliche Gesetzbuch als Handlungsgrundlage gilt, nicht das Handelsgesetzbuch.
Deswegen wird die GbR auch nicht in das Handelsregister eingetragen. Dies gilt allerdings nicht, wenn von den Partnern ein Handelsgewerbe betrieben wird, dann ist das Unternehmen eine OHG (Offene Handelsgesellschaft).
Gründen zwei oder mehr Gesellschafter eine GbR, kann der Vertrag schriftlich oder sogar auch nur mündlich geschlossen werden. Wird ein schriftlicher Vertrag geschlossen, sollte ein Rechtsanwalt oder Notar behilflich sein, den Vertrag auf die individuellen Bedürfnisse der Gesellschaft anzupassen. Nötig bzw. gesetzlich vorgeschrieben sind für die Gründung eine GbR aber keine Formalitäten.
Im Vertrag sollte beispielsweise festgelegt werden, welche Entscheidungen gemeinsam getroffen werden müssen, welche Entscheidungen die einzelnen Gesellschafter alleine treffen können usw. Auch die monatlichen "Privatentnahmen" können geregelt werden, um später Streitigkeiten zu vermeiden.
Für die Gründung einer GbR müssen die Gesellschafter kein Mindestkapital einbringen. Anders als bei der GmbH haften die Gesellschafter auch mit ihrem persönlichen Vermögen für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Eine GbR wird zwar nicht im Handelsregister eingetragen, wenn damit aber eine gewerbliche Tätigkeit verfolgt wird, müssen sich die Gesellschafter beim Gewerbeamt anmelden. Bei Freiberuflern entfällt auch das, sie müssen sich nur vom Finanzamt eine Steuernummer geben lassen. Eine GbR von Freiberuflern muss keine Gewerbesteuer leisten.
Alle Gesellschafter vertreten die Gesellschaft gemeinschaftlich nach außen (bei Verträgen mit Dritten) und übernehmen auch die Geschäftsführung zusammen. Die Aufgaben können im Gesellschaftsvertrag bei der Gründung einer aber auch aufgeteilt werden.
Kurz-Check GbR
Soll ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden? => Rechtsanwalt oder Notar hinzuziehen
Wird Handel getrieben? => OHG
Wird eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt? => Anmeldung beim Gewerbeamt
Gehören die Gesellschafter den freien Berufen an? => Steuernummer beim Finanzamt beantragen
Die Unternehmensbezeichnung der GbR muss immer die Vor- und Nachnamen der Gesellschafter enthalten. Darüber hinaus kann ein frei gewählter Name ergänzt und "GbR" der Bezeichnung hinzugefügt werden. Diese komplette Unternehmensbezeichnung muss in jeglicher Korrespondenz in voller Länge verwendet werden.