Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist in Deutschland eine sehr bekannte Rechtsform für Unternehmen. Der Vorteil dabei ist eben die beschränkte Haftung, das heißt: Der bzw. die Gesellschafter haften nicht mit ihrem persönlichen Vermögen gegenüber Gläubigern des Unternehmens. Der Gesellschaftervertrag, auch Satzung genannt, muss von einem Notar beurkundet werden, der den Vertrag an das zuständige Handelsregister weiterleitet.
Eine GmbH wird von mindestens einem Gesellschafter gegründet. Das Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro, wobei jeder Geschäftsanteil auf einen Betrag von mindestens einem Euro lauten muss. Das Stammkapital der GmbH muss nicht ausschließlich aus Bargeld bestehen, es kann sich dabei auch um "Sacheinlagen" handeln, etwa um Maschinen. Das Mindeststammkapital muss vor der Anmeldung der GmbH zur Hälfte erbracht werden.
Jede GmbH muss einen Geschäftsführer (bzw. eine Geschäftsführerin) haben. Bestimmte Vorstrafen, vor allem natürlich mit Bezug auf Unternehmen, schließen Personen für fünf Jahre als Geschäftsführer aus. Dazu gehören etwa Insolvenzverschleppung, Betrug und Untreue. Für die Anmeldung der GmbH beim Handelsregister muss ausdrücklich versichert werden, dass es keine strafrechtlichen Einwände gegen die Einsetzung des Geschäftsführers gibt.
Die Gesellschafter der GmbH haften bis auf Sonderfälle nicht mit ihrem persönlichen Vermögen, sondern nur mit dem Gesellschaftsvermögen gegenüber Gläubigern des Unternehmens. Dies gilt beispielsweise nicht bei persönlichen Krediten oder Bürgschaften, oder auch bei bestimmte Ansprüchen auf Schadensersatz.
Der Unternehmenssitz muss bei einer GmbH in Deutschland sein. Der Betrieb und die Verwaltung können an einem anderen Ort sein, auch im Ausland.
Checkliste für die Anmeldung einer GmbH/notwendige Unterlagen:
Mindeststammkapital muss mindestens zur Hälfte erbracht sein
Gesellschaftsvertrag
Falls die Geschäftsführer nicht im Gesellschaftsvertrag genannt sind: Legitimation der Geschäftsführer
Liste der Gesellschafter mit Namen, Geburtsdatum, Wohnort und Betrag der Stammeinlage (mit Unterschrift)
Dokumentation der Sacheinlagen und die Bescheinigung, dass der Wert der
Sacheinlagen dem Betrag der dafür übernommenen Stammeinlagen entspricht