Eine Kommanditgesellschaft, kurz KG, besteht aus mindestens zwei Personen. Der Unterschied zu anderen Gesellschaften besteht darin, dass die Gesellschafter nicht "gleichberechtigt" sind, sondern einer der "Chef" ist.
Diese Rechtsform ist deswegen gut geeignet für Unternehmer, die zwar mehr Kapital für das Unternehmen brauchen, die Kontrolle über ihr Unternehmen aber behalten wollen. Der Unternehmer heißt in der KG "Komplementär", die anderen Gesellschafter, die Geldgeber, sind die Kommanditisten.
Die Gründung einer Kommanditgesellschaft ist sehr einfach. Für den Gesellschaftsvertrag ist keine bestimmte Form vorgeschrieben, in einem Vertrag kann aber festgelegt werden, ob es nur einen oder mehrere Komplementäre gibt (das wird beispielsweise bei Familienunternehmen gern so geregelt). Gibt es mehrere Komplementäre, ist auch jeder einzelne davon zur Geschäftführung und zur Vertretung der Kommanditgesellschaft berechtigt. Sie haften in voller Höhe mit ihrem eigenen Vermögen für die Gesellschaft.
Für die Gründung einer KG wird kein Mindestkapital benötigt. Die Kommanditisten, die das Geld einbringen, haften nur in der Höhe ihrer Einlagen. Dafür sind sich auch von der Geschäftsführung ausgeschlossen.
Komplementäre einer KG müssen immer natürliche Personen sein, als Kommanditisten sind auch juristische Personen zugelassen.
Die KG als Rechtsform für Handelsgewerbe unterscheidet sich von der OHG vor allem durch die Verteilung von Haftung und Entscheidungsmacht.
Als Handelsgewerbe werden aber auch die Kommanditgesellschaften ins Handelsregister eingetragen und müssen ihr Handeln nach dem Handelsgesetzbuch ausrichten. Da die KG ein kaufmännisches Unternehmen ist, muss sie auch den üblichen Verpflichtungen zur Buchführung und der Erstellung von Bilanzen folgen.
Obwohl ein Gesellschaftsvertrag für die Gründung einer KG nicht zwingend nötig ist, ist es doch immer ratsam, einen solchen zu verfassen. Er sollte dann den Namen der KG, deren Sitz, die Namen und Daten aller Gesellschafter, den Unternehmensgegenstand, die Einlage der Kommanditisten und die Gewinnbeteiligung dokumentieren.