Berufshaftpflicht

         

    Berufshaftpflicht

    Bei Anwälten und Ärzten, aber auch bei anderen Berufen, kann es dazu kommen, dass dem Kunden bzw. Patienten durch falsche Beratung oder Behandlung Schäden entstehen. Das ist das "spezifische Schadenspotenzial" dieser Berufe. Davon sind praktisch ausschließlich die freien Berufe betroffen, also Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Journalisten, Künstler usw. In solchen Fällen müssen diese Gruppen in unbegrenzter Höhe persönlich haften.

    Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt die Kosten bei Sach- und Personenschäden ab, und daraus entstehende Vermögensschäden. Die Berufshaftpflichtversicherung deckt die Vermögensschäden ab, die Dritten durch die Berufsausübung des Versicherten entstehen. Für manche Berufsgruppen ist die berufliche Haftpflichtversicherung auch vorgeschrieben.

    Bei den Berufshaftpflichtversicherung werden die Versicherten meist in Berufsgruppen eingeteilt, beispielsweise in Bauwesen & Immobilienbranche; beratende Berufe; Gesundheitswesen; öffentlichen Dienst; freie Berufe und Vermittler. Gerade bei vermittelnden Berufen, also wenn es um die Vermittlung von Immobilien, Versicherungen und anderen Finanzleistungen geht, können Dritten durch falsche Beratung enorme Schäden entstehen - ein typischer Fall für die Berufshaftpflichtversicherung.

    Die Schadensdeckung wird anhand des Risikos berechnet, im Gesundheitsbereich ist die Deckungssumme also etwa bei Chirurgen entsprechend höher als bei Berufen mit geringerem Schadenspotenzial.

    Im öffentlichen Dienst gibt es Berufe, die ebenfalls von einer Berufshaftpflichtversicherung profitieren können: die Vertreter juristischer und pädagogischer Berufe zählen dazu, wie auch diejenigen Personen, die öffentliche Aufgaben ausüben, beispielsweise Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker und Vermögensverwalter. Auch Zeit- und Berufssoldaten gehören zu dieser Personengruppe.

    Entstehen Schäden durch die Überschreitung von Fristen und Terminen, werden diese von der Berufshaftpflichtversicherung nicht abgedeckt, ebenso wie Schäden, die in Folge eines gesetzeswidrigen oder pflichtwidrigen Verhaltens des Versicherten entstehen. Die Berufshaftpflichtversicherung ist also kein Freifahrschein für ungesetzliches oder unethisches Handeln.

    Wie bei der Betriebshaftpflichtversicherung ist auch bei der Berufshaftpflichtversicherung die Prüfung des Anspruchs Bestandteil der Versicherung.

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