Die Haftpflicht ist definiert als die Pflicht, für einen Schaden aufkommen zu müssen, eben dafür zu haften. Das gilt für Privatpersonen, wenn durch ihr Handeln einem Anderen ein Schaden zugefügt wird, aber auch für Unternehmen, falls durch deren Handeln ein Schaden entsteht.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt das Haftpflichtrisiko für Unternehmen aller Art ab, also für Handwerker ebenso wie für Freiberufler und gewerbliche Unternehmen. Für manche Berufe ist eine betriebliche Haftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Allerdings sollten auch Betriebe, für die eine solche Versicherung nicht vorgeschrieben ist, gut ihr Risiko abwägen und Angebote von verschiedenen Versicherern einholen. Fast bei allen Tätigkeiten können Personen-, Sach- und Vermögensschäden eintreten, so dass eine Betriebshaftpflichtversicherung fast immer eine Überlegung wert ist.
Die Betriebshaftpflichtversicherung umfasst das Unternehmen als Ganzes, also als juristische Person, wie auch die einzelnen Angestellten. Wenn also ein Mitarbeiter in Ausübung seiner Aufgaben einen Haftpflichtanspruch verursacht, springt die Betriebshaftpflichtversicherung ein.
Mit der Betriebshaftpflichtversicherung geht auch immer die Prüfung durch den Versicherer einher, ob der Anspruch des Geschädigten auch begründet ist. Oft wird die Versicherung deswegen auch als "passive Rechtsschutzversicherung" bezeichnet, da dem Versicherten rechtliche Streitigkeiten erspart werden.
Gerade Existenzgründer sollten sich eine Betriebshaftpflichtversicherung zulegen. Eine Deckungssumme von drei bis fünf Millionen Euro ist dabei für die meisten Unternehmer ausreichend. Das "Kleingedruckte" muss aber auch hier gut geprüft werden: Manche Versicherer decken auch gleich Risiken wie Einbruch oder Überschwemmung mit ab. Das kann sinnvoll sein, falls diese Risiken wirklich bestehen.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist für alle Unternehmen notwendig, denn auch aus oberflächlich rundum ungefährlichen Tätigkeiten wie Blumenbinden, dem Schreiben von Texten oder dem Gestalten von Werbeschildern können sich auf teilweise unwahrscheinlich anmutende Weise Haftpflichtansprüche entwickeln. Zu deren Deckung fehlen "Otto Normalunternehmer" in den allermeisten Fällen die Mittel.
Die Haftpflichtversicherung für Betriebe übernimmt beispielsweise auch Schäden an den Gebäuden des Unternehmens. Hier können auch schon kleine Ursachen große Kosten verursachen, wie auch jeder private Mieter weiß.