Maschinenversicherung

         

    Maschinenversicherung

    Jeder produzierende Betrieb, und dazu gehören auch die landwirtschaftlichen Betriebe, muss sich auf seine Maschinen verlassen können. Ohne Maschinen kommt die Produktion zum Stillstand, der Betrieb muss Einbußen hinnehmen, die im schlimmsten Fall zur Schließung des Betriebs führen können.

    Eine Maschinenversicherung ist also für alle Unternehmen notwendig, die von ihren Maschinen abhängig sind. Meistens sind die Maschinen ja auch in Anschaffung und Unterhalt extrem teuer. Tatsächlich ist die Maschinenversicherung eine der Versicherungen mit den meisten Schadensfällen, in Deutschland soll nach Angaben von Versicherern sogar alle zehn Minuten ein Maschinenschaden eintreten, der von der Maschinenversicherung abgedeckt wird.

    Eine Maschinenversicherung ist aber nicht nur für landwirtschaftliche Betriebe und Handwerker essentiell, sondern auch für alle die Unternehmer, die Maschinen in Leasing geben oder nehmen. Praktisch unumgänglich sind Maschinenversicherungen für Unternehmen, deren Vermögen zu einem großen Teil aus ihren Maschinen besteht.

    Die Maschinenversicherung umfasst alle beweglichen und unbeweglichen Geräte, Maschinen und technische Anlagen, auch deren Ersatzteile und, wo nötig, die speziellen Fundamente.

    Zu den versicherten Maschinen gehören im Prinzip alle maschinellen und technischen Einrichtungen, auch Aufzüge, Öfen, Pressen, Förderanlagen, Druckmaschinen, Fräsmaschinen, Regelanlagen usw.

    Ähnlich wie bei der Elektronikversicherung gibt es auch bei der Maschinenversicherung die Möglichkeit der Einzelversicherung, bei der jede einzelne Maschine in der Police aufgeführt wird, oder der Pauschalversicherung. Dabei werden die versicherten Maschinen in so genannten "Sammelpositionen" aufgeführt, in die sie anhand von Oberbegriffen eingeordnet werden.

    Die Maschinenversicherung ersetzt sämtliche Kosten, die für die "Wiederherstellung des betriebsfähigen Zustands" anfallen, also die Kosten für Ersatzteile, Reparaturen, evtl. Frachtkosten, und ggf. das Dekontaminieren der beschädigten Sache. Bei irreparabel zerstörten Maschinen und Anlagen wird nur der Zeitwert ersetzt.

    Es gibt verschiedene Ergänzungsversicherungen zur Maschinenversicherung, wie etwa für Schäden durch das Abhandenkommen (Diebstahl, Raub), für Aufräum- und Entsorgungskosten, Zu den versicherten Maschinen gehören im Prinzip alle maschinellen und technischen Einrichtungen, auch Aufzüge, Öfen, Pressen, Förderanlagen, Druckmaschinen, Fräsmaschinen, Regelanlagen usw., für den Ertragsausfall, oder für den Fall das benachbarte Maschinen bewegt oder während der Reparatur etc. speziell geschützt werden müssen.

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