In Deutschland ist die gesetzliche Unfallversicherung für Firmen ein Bestandteil der Sozialversicherung. Sie wird finanziert durch die Mitgliedsbeiträge der Unternehmen, und zwar ausschließlich durch die Beiträge der Arbeitgeber. Wie hoch der Beitrag ist, den Sie als Unternehmer an die Unfallversicherung zahlen müssen, richtet sich der Summe des Arbeitsentgeltes, das Sie zahlen, und nach der Gefahrenklasse Ihres Unternehmens. Das bedeutet wie überall im Versicherungswesen: Bei riskanten Tätigkeiten ist der Beitrag höher als bei ungefährlichen.
Die Unfallversicherung sieht als ihre oberste Aufgabe das Verhüten von Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und mit der Arbeit verbundene Gefahren für die Gesundheit zu verhindern. Die gesetzliche Unfallversicherung ist also der richtige Ansprechpartner für alle Ihre Fragen zur Betriebssicherheit und zum Arbeitsschutz.
Sollte es trotz Vorsichtsmaßnahmen aber zu einem Unfall oder einer Krankheit kommen, auf der Arbeit oder auf Arbeitswegen, zahlt die Unfallversicherung je nach Fall Verletztengeld, Pflegegeld, Hinterbliebenenerente, Sterbegeld, sie kommt für Arztbehandlung, Heilmittel, Rehamaßnahmen usw. auf.
Die gesetzliche Unfallversicherung gilt für Ihre Arbeitnehmer. Sie kümmert sich um den Arbeitsschutz, gibt also auch Ihnen als Unternehmer eine gewisse Rechtssicherheit.
Sie selbst sind allerdings meist nicht pflichtversichert, ob nun Unternehmer oder Freiberufler. Daher kann es für Sie sinnvoll sein, sich freiwillig bei Ihrer Berufsgenossenschaft zu versichern. Dann sind auch Sie bei Arbeitsunfällen und Wegeunfällen versichert.
Vorteil der privaten Unfallversicherung: Während die gesetzliche Unfallversicherung nur bei Wegeunfällen und Arbeitsunfällen zahlt, greift die private Versicherung meist bei allen Unfällen. Erkundigen Sie sich genau nach dem Umfang des Versicherungsschutzes. Wägen Sie ab, was Ihnen ein Rund-um-die-Uhr-Schutz wert ist, denn die Beiträge schwanken bei den privaten Unfallversicherungen besonders stark. Viele Versicherer haben auch weniger wichtige Leistungen im Angebot, etwa Genesungsgeld oder Unfall-Krankenhaustagegeld.