Wer arbeitslos ist, wird in Deutschland vom Staat unterstützt. Dabei greifen zwei "Systeme": Es gibt die Entgeltersatzleistung aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung und die aus Steuergeldern bezahlten Leistungen.
Wenn Sie vor Ihrer Arbeitslosigkeit Geld in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, dann tritt mit dem Verlust Ihrer Arbeitsstelle der Versicherungsfall ein und damit haben Sie Anspruch auf die Versicherungsleistung (Arbeitslosengeld I, ALG I)
Die Abgaben für die Arbeitslosenversicherung sind nach Höhe des Arbeitsentgelts gestaffelt, d.h. wer mehr verdient, zahlt auch mehr ein. Später orientiert sich die Höhe des Arbeitslosengeldes auch an der Höhe des vorher erzielten beitragspflichtigen Einkommens: Das Arbeitslosengeld wird nach einem Bemessenszeitraum berechnet, der meist ein Jahr vor dem Eintreten der Arbeitslosigkeit umfasst.
Anhand des Arbeitseinkommens in dieser Zeit wird ein "pauschalisiertes Nettoeinkommen" errechnet. 60 Prozent dieses Einkommens ist dann der Leistungssatz für Arbeitslose ohne Kinder; für Arbeitslose mit Kindern beträgt der Leistungssatz 67 Prozent.
Die Dauer Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld I hängt davon ab, wie viele Monate Sie in den letzten fünf Jahren arbeitslosenversicherungspflichtig waren.
Um die Höhe Ihres Anspruches einschätzen zu können, brauchen Arbeitslosengeld-Rechner Informationen über Ihr Durchschnittseinkommen in den vergangenen Monaten und die Dauer Ihrer Einzahlzeit in die Arbeitslosenversicherung.