In der Umgangssprache werden die Begriffe "Einkommen" und "Lohn/Gehalt" oft gleichbedeutend verwendet. Für Steuerbelange ist Lohn oder Gehalt das Arbeitsentgelt; Einkommen sind zusätzlich noch alle anderen Einkünfte, etwa Erträge aus Kapitalvermögen.
Außer auf das Arbeitsentgelt wird Einkommenssteuer auch noch auf andere Einkünfte erhoben. Oft sind diese Einkommenssteuerarten eher unbekannt, wie die Bauabzugssteuer und die Aufsichtsratsteuer. Diese exotischen Steuerarten sind meist nur denjenigen bekannt, die sie bezahlen müssen.
Aber auch andere Einkünfte, die jeder nachvollziehen kann, werden versteuert: Einkünfte aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung, aus Land- und Forstwirtschaft. Auch die Einkünfte aus dem eigenen Gewerbe unterliegen der Einkommenssteuer.
Damit Sie wissen, wie hoch Ihre Steuer vermutlich ausfallen wird, brauchen Sie nur die Höhe Ihres zu versteuernden Einkommens und einige andere Daten in das Formular eingeben, und praktische Online-Einkommensteuerrechner übernehmen für Sie das Rechnen!