Seit 2005 sind Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe nicht mehr getrennte Leistungen, sondern sie sind unter einer neuen Bezeichnung vereint: Grundsicherung für Arbeitslose (Arbeitslosengeld II, ALG 2). Das ALG 2 ist keine Versicherungsleistung, auf die man nach vorheriger Beitragszahlung ein Anrecht hat. ALG 2 ist nach dem SGB II eine "Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Hilfsbedürftige". Zusätzlich gibt es die Sozialhilfe, die auf erwerbsunfähige Hilfebedürftige ausgerichtet ist.
Aus diesen Gründen richtet sich die Höhe des ALG 2 auch nicht nach dem früheren Einkommen, schon weil es auch Menschen beziehen können, die noch nie arbeitslosenversicherungspflichtig waren.
Die Leistungen setzen sich aus unterschiedlichen Elementen zusammen: Die Regelleistung, sozusagen der Grundbetrag, beträgt aktuell 359 Euro. Partner, Ehe-Partner und Kinder erhalten jeweils abgestufte Beträge. Diese Beträge werden von der Arbeitsagentur bezahlt.
Die Kommune übernimmt die Kosten für Unterkunft und Heizung "in angemessener Höhe". Was genau dabei angemessen ist, ist meist umstritten.
Hartz-IV-Rechner helfen Ihnen dabei, wenn Sie wissen wollen, wieviel Geld Sie und Ihre Familie insgesamt zur Verfügung haben. Dafür werden die Regelleistungen für Sie, Ihren Partner und Ihre Kinder, ggf. auch die Ausgaben für Miete etc. zusammengerechnet. Wirtschaftliches Haushalten und Planen wird so einfacher gemacht.