Die Pendlerpauschale, im offiziellen Sprachgebrauch Entfernungspauschale genannt, ist eine Festbetrag, der bei der Bestimmung der Steuer die Aufwendungen für die Fahrt zum regulären Arbeitsplatz angesetzt wird.
Die tatsächlichen Ausgaben sind dabei egal, die Pendlerpauschale steht also allen Arbeitnehmern zu, egal mit welchem Verkehrsmittel sie zur Arbeit kommen und wie viel sie das tatsächlich kostet.
Für die Höhe der Pauschale ist entscheidend, an wie vielen Tagen im Berechnungszeitraum der Arbeitnehmer tatsächlich zur Arbeitsstelle gefahren, gelaufen oder sonstwie gelangt ist und wie weit der Weg ist. Gezählt werden dabei die vollen Kilometer der einfachen Fahrt, die Pendlerpauschale gibt es also nur einmal pro Tag.