Ein Rechtsstreit vor Gericht ist nicht nur nervenaufreibend, sondern auch teuer. Viele schließen daher eine Rechtsschutzversicherung ab. Es gibt dabei Rechtsschutzversicherungen, die einzelne Bereiche des Lebens abdecken (z. B. Verkehrsrechtsschutz, Mieterrechtsschutz) und Komplettpakete mit Rechtsschutz für alle Lebenslagen. Ein komplette Absicherung klingt zwar nach der besten Lösung, ist aber natürlich auch die teuerste und oft brauchen Sie diesen Rundumschutz gar nicht. Sie sollten sich also vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung genau überlegen, welchen Schutz Sie brauchen und sich informieren, wo Sie die besten Konditionen dafür bekommen.
Ein Bereich, der aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung immer größere Bedeutung bekommt, ist der Berufsrechtsschutz. Der Berufsrechtsschutz bzw. Arbeitsrechtsschutz für Arbeitnehmer deckt neben Kündigungsstreitigkeiten auch andere Streitfälle wie z. B. Gehaltsnachforderungen und das Einklagen eines richtigen Zeugnisses ab. Es werden sowohl die Kosten für Rechtsberatung als auch die Prozesskosten übernommen. Es empfiehlt sich, vor Abschluss einer Berufsrechtsschutzversicherung verschiedene Anbieter zu vergleichen.
Sie sollten dabei nicht nur auf den Beitrag achten, sondern auch auf die Höhe der Selbstbeteiligung, die Anspruchsvoraussetzungen, die Zahlungsmodalitäten (müssen Sie die Kosten vorstrecken? wenn ja, wie lange dauert die Bearbeitung und Erstattung?) und die Höchstbeträge, die übernommen werden. Es kann auch sein, dass die Wahl des Anwalts eingeschränkt ist. Sie sollten auch beachten, dass die meisten Anwälte gleich als erstes eine Anzahlung verlangen. Darüber hinaus bieten die meisten Versicherer einen Rabatt an, wenn Sie nicht nur eine Berufsrechtsschutzversicherung abschließen, sondern zusätzlich z. B. eine private Rechtsschutzversicherung oder Verkehrsrechtsschutzversicherung.
Berufsrechtsschutz wird nicht nur von privaten Versicherungsunternehmen angeboten, auch die Gewerkschaften bieten ihren Mitgliedern umfassenden Rechtsschutz in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Diese Leistung finanziert sich aus den normalen Gewerkschaftsbeiträgen und muss nicht extra bezahlt werden. Im Gegensatz zu privaten Rechtsschutzversicherungen beschäftigen die Gewerkschaften eigenes Personal in ihren Rechtsstellen und verlangen im Anspruchsfall weder Anzahlungen noch eine Selbstbeteiligung. Sollten Sie also Mitglied einer Gewerkschaft sein, benötigen Sie keine zusätzliche Berufsrechtsschutzversicherung.