Es wird viel über die Vorteile der privaten Krankenversicherung diskutiert, doch nicht jeder darf sich privat versichern. Selbständige und Freiberufler müssen sich immer privat versichern. Arbeitnehmer hingegen können nur dann in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr Gehalt regelmäßig über der Einkommensgrenze für die Versicherungspflicht von 4.162,50 Euro monatlich bzw. 49.950 Euro jährlich liegt bzw. über 3.750 Euro monatlich/45.000 Euro jährlich bei bereits bestehender PKV. Arbeitnehmer, die diese Grenze überschreiten, erhalten von ihrer Krankenkasse eine schriftliche Information darüber.
Arbeitnehmer, deren Gehalt unterhalb der Grenzwerte liegt, sind automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Arbeitslose sind ebenfalls in der GKV pflichtversichert, ihr Beitrag wird komplett von der Arbeitsagentur übernommen. Der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung liegt derzeit bei 15,5% bzw. der ermäßigte Satz bei 14,9%. Davon zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte.
Der Beitragssatz zur privaten Krankenversicherung (PKV) berechnet sich individuell nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand. Gerade für jüngere, gesunde Arbeitnehmer mit einem hohen Jahresgehalt ergeben sich bei der PKV signifikante Einsparungen. Da die Leistungen der privaten Krankenversicherungen in der Regel umfassender sind als die der gesetzlichen, lohnt sich ein Wechsel. Informieren Sie sich aber im Detail nicht nur über Beitragssätze und Leistungsumfang, sondern auch über die anderen Konditionen, z. B. was passiert mit Ihrem Versicherungsschutz im Fall einer chronischen Erkrankung oder Behinderung aufgrund eines Unfalls. Auch wenn man eventuell später eine Familie gründen will, wie sind Ehepartner und Kinder ggf. mit abgedeckt bzw. welche zusätzlichen Kosten kommen da auf Sie zu.
Seit 2009 gibt es bei der privaten Krankenversicherung einen Basistarif, der von den Leistungen her der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, und von allen privaten Krankenversicherungen ohne Berücksichtigung des Gesundheitszustands angeboten werden muss. Der Beitrag darf den Höchstbeitrag der GKV nicht überschreiten, der aktuell bei 296,25 Euro liegt. Allerdings sind in der PKV Kinder und Ehepartner nicht notwendigerweise kostenlos mitversichert.