Rentenversicherung

         

    Rentenversicherung

    Die gesetzliche Rentenversicherung ist verpflichtend für folgende Personengruppen:


    • alle Arbeitnehmer

    • bestimmte Gruppen bei den Selbständigen (z. B. Künstler, Handwerker, Lehrer, Hebammen)

    • Auszubildende

    • Wehrdienst- und Zivildienstleistende

    • Arbeitslose, die Arbeitslosengeld bekommen

    • Studenten, die während des Studiums auch arbeiten

    • Behinderte, die in Behindertenwerkstätten arbeiten

    • Mütter und Väter, die während der Erziehungszeiten nicht arbeiten




    Selbständige, die nicht pflichtversichert sind, können trotzdem freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Der Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung liegt bei derzeit 19,9%, die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen.

    Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung beschränken sich nicht nur auf die Altersrente. Auch Erwerbsminderungsrente, Grundsicherung und Hinterbliebenenrente gehören dazu. Die Regelaltersrente können Sie beanspruchen, wenn Sie die Wartezeit von mindestens fünf Jahren erfüllt haben und die Altersgrenze von 65 Jahren (bis Geburtsjahr 1946) bzw. bis zu 67 Jahren (gestaffelt vom Geburtsjahr 1947 bis 1963, ab Geburtsjahr 1964 immer 67) erreicht haben. Sie können ab dem 63. Lebensjahr Altersrente beziehen, falls Sie mindestens 35 Jahre lang versichert waren. Das ist jedoch mit Kürzungen des Rentenbetrags verbunden. Über die voraussichtliche Höhe der Altersrente werden Sie jährlich schriftlich informiert.

    Private Rentenversicherungen werden von allen großen Versicherungsgesellschaften angeboten und sind in verschiedenen Varianten verfügbar. Es gibt risikoarme und risikoreiche Rentenversicherungen, wobei alle eine Mindestrente garantieren, die natürlich von der Laufzeit und dem Auszahlungszeitraum abhängt. Je nachdem, ob Ihnen die mögliche Rendite oder die Sicherheit der Anlage wichtiger ist, können Sie zwischen den verschiedenen privaten Rentenversicherungen wählen.

    Ähnlich wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung haben Sie die Möglichkeit, eine Rente bei Erwerbsminderung und/oder eine Hinterbliebenenrente in den Vertrag mitaufzunehmen. Sie können eine private Rentenversicherung übrigens auch abschließen, wenn Sie bereits in der gesetzlichen Rentenversicherung Beiträge zahlen. Diese Form der Zusatzversicherung sichert Ihren Lebensstandard im Alter über die gesetzliche Altersrente hinaus ab und wird unter bestimmten Voraussetzungen sogar staatlich gefördert (Riester-Rente).

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