Krankengeld Arbeitslosigkeit

         

    Krankengeld Arbeitslosigkeit

    Krankengeld ist nicht immer die Zahlung, die Sie erhalten, wenn Sie krank sind. Man muss hier unterscheiden zwischen


    • Lohnfortzahlung bzw. Entgeltfortzahlung bei Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
    • Lohnfortzahlung bzw. Entgeltfortzahlung ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
    • Krankengeld



    Die Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit ist durch das Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt und wird von Ihrem Arbeitgeber bzw. bei Arbeitslosen durch die Arbeitsagentur, für Arbeitsunfähigkeit bis zu 6 Wochen gezahlt. Sie entspricht der Höhe Ihres normalen Arbeitslohns bzw. Arbeitslosengelds.

    Die Entgeltfortzahlung ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist eine tarifliche oder bei nicht tarifgebundenen Unternehmen eine freiwillige Leistung des Arbeitsgebers. Sie wird ebenfalls in Höhe Ihres üblichen Arbeitslohns geleistet.

    Das Krankengeld ist eine Leistung der Krankenkassen, auf die Sie Anspruch haben, wenn Sie mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind. Das ist bei Pflichtversicherten immer der Fall. Wenn Sie länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind oder keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, ist Ihr Arbeitgeber bzw. die Arbeitsagentur nicht verpflichtet, Ihre Bezüge weiter zu bezahlen. In diesem Fall ist die Krankenkasse gesetzlich verpflichtet, für bis zu 78 Wochen Krankengeld in Höhe von 70% des Monats-Bruttolohns zu zahlen. Bei der Berechnung des Krankengeldes werden auch einmalige Zahlungen des letzten Jahres wie z. B. Weihnachtsgeld mit berücksichtigt. Wenn Sie arbeitslos sind, entspricht die Höhe des Krankengeldes Ihrem Arbeitslosengeld, liegt damit also unter den 70%, die ein Arbeitnehmer bekommt. Krankengeld wird steuerfrei ausgezahlt, muss aber genau wie Arbeitslosengeld bei der Steuererklärung angegeben werden, da es beim Progressionsvorbehalt als Einkommen berücksichtigt wird.

    Das Krankengeld wird zwar anhand des Bruttos berechnet, aber die Abzüge für Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden gleich von der Krankenkasse abgezogen, ähnlich wie Sie das von Ihrem Gehalt kennen. Die Anteile, die normalerweise der Arbeitgeber zahlt, zahlt ebenfalls die Krankenkasse. Bei Arbeitslosen zahlt die Krankenkasse sämtliche Nebenkosten, die das Krankengeld ja dem Netto-Betrag des Arbeitslosengelds entspricht. Für die Krankenversicherung sind während der Dauer des Krankengeld-Bezugs keine Beiträge fällig, Versicherungsschutz haben Sie trotzdem!

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