Die Förderung von Bildung und Ausbildung ist eine der wichtigsten gesellschaftspolitischen Aufgaben des Staates. In Deutschland zählt dazu vor allem die Förderung der Ausbildung an weiterführenden Schulen durch das BAföG. Es wird durch diese Maßnahme die Ausbildung an folgenden Schulen gefördert:
weiterführende Schulen, aber erst ab der 10. Klasse
Hochschulen (Fachhochschulen, Universitäten)
Berufsfachschulen
Fachschulen und Fachoberschulen
Abendschulen
Akademien und Kollegs
Den Antrag auf BaföG stellt man an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung, je nach Art der Ausbildung bzw. Schule kann das das Amt am Ausbildungsort oder am Wohnort sein.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Antragsteller deutscher Staatsbürger ist bzw. ein Aufenthaltsrecht hat, für die Ausbildung geeignet ist (je nach Ausbildung müssen Leistungsnachweise erbracht werden) und die Altersgrenze von 30 Jahren bei Beginn der Ausbildung (35 bei Masterstudiengängen) nicht überschritten hat. Darüber hinaus ist die Gewährung des BAföGabhängig vom Einkommen des Antragstellers, seines Ehepartners (falls vorhanden) und seiner Eltern. Wenn das vorhandene Einkommen ausreicht, um den Bedarf für die Ausbildung zu decken, wird kein BAföG gezahlt.
Die Höhe des BAföG hängt auch wieder vom vorhandenen Einkommen ab, das auf den Bedarf laut BAföG angerechnet wird. Es wird dabei das Einkommen laut Einkommensteuergesetz zur Berechnung unter Abzug von Steuern und Freibeträgen verwendet. Beim Einkommen der Eltern und Ehepartner bezieht man sich dabei auf die Zahlen aus dem vorletzten Kalenderjahr.
Da das BAföG in der Regel als Teilzuschuss (50% Zuschuss, 50% zinsloses Staatsdarlehen) vergeben wird, sollte man die Rückzahlung des Darlehens nicht aus den Augen verlieren. Die Rückzahlung muss spätestens 5 Jahre nach Ende der Förderung beginnen, kann allerdings in kleinen Monatsraten von mind. 105 Euro über bis zu 20 Jahre verteilt werden. Eine Aussetzung der Rückzahlung bei zu geringem Einkommen ist ebenfalls möglich. Der Höchstbetrag für die Rückzahlung ist 10.000 Euro.
Schüler/innen an weiterführenden Schulen erhalten einen Vollzuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.