Sozialhilfe

         

    Sozialhilfe

    Die Sozialhilfe ist in Deutschland neben dem Arbeitslosengeld 2 das staatliche Instrument zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben aus dem Sozialgesetzbuch, wobei das Arbeitslosengeld 2 an erwerbsfähige Menschen zwischen 15 und 64 Jahren gezahlt wird und die Sozialhilfe an Menschen, die nicht erwerbsfähig sind.

    Anspruch auf Sozialhilfe hat jeder Staatsbürger, der in einer finanziellen Notlage ist, für die er nicht von anderer Stelle Unterstützung erhält. Die Sozialhilfe ist dabei in mehrere Bereiche unterteilt:


    • Unterstützung bei der Sicherung des Lebensunterhalts
    • Förderung der Eingliederung behinderter Menschen

    • Unterstützung für pflegebedürftige Menschen

    • Unterstützung der Gesundheit

    • Förderung zur Bewältigung sozialer Probleme

    • Grundsicherung für erwerbsgeminderte, erwerbsunfähige und alte Menschen

    • Hilfe bei sonstigen Notlagen



    Die Regelsätze der Sozialhilfe entsprechen denen des Arbeitslosengelds 2, d. h. max. 364 Euro für Alleinstehende, 328 Euro für Ehepartner und 215 Euro - 287 Euro für Kinder (je nach Alter). Auch die Anrechnung von Einkommen und Vermögen erfolgt nach den gleichen Grundsätzen.

    Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe für Behinderte zählen unter anderem Reha-Maßnahmen, Förderung der Schulbildung und Kosten für Hilfsmittel. Leistungen für pflegebedürftige Menschen werden nur von der Sozialhilfe gezahlt, wenn andere Institutionen (z. B. Pflegeversicherung) nicht dafür aufkommen.

    Die Förderung zur Bewältigung sozialer Schwierigkeiten soll Personengruppen wie Obdachlosen, Alkohol- und Drogenkranken oder Haftentlassenen bei der (Wieder-) Eingliederung in die Gesellschaft helfen.

    Zuständig für die Beantragung von Sozialhilfe ist das Sozialamt an Ihrem Aufenthaltsort. Da das Sozialamt Hilfe leisten muss, sobald es von der Notlage erfährt, muss nicht unbedingt ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Trotzdem sollte man das nach Möglichkeit tun. Neben Ihrem Personalausweis sollten Sie zur Antragstellung Einkommens- und Vermögensnachweise, Kontoauszüge, alle amtlichen Bescheide und ggf. den Behindertenausweis/ärztliches Attest mitbringen.

    Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Broschüre zum Thema Sozialhilfe veröffentlicht, die Sie beim Sozialamt oder online auf der Homepage des Ministeriums erhalten. Viele Informationen und ein Forum zum Erfahrungsaustausch bietet auch der Verein Tacheles e. V., eine Selbsthilfeeinrichtung für Betroffene.

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