Karrierelexikon

Gehaltserhöhung - Das sind die wesentlichen Faktoren

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In der Regel erhalten Arbeitnehmer einmal im Jahr eine Gehaltserhöhung. Bei einer Beförderung wird meist das Gehalt sofort entsprechend der neuen Position angehoben. Bei der Beurteilung von Gehaltserhöhungen sollten Arbeitnehmer verschiedene Aspekte berücksichtigen.

Grundsätzlich muss unterschieden werden, ob eine Anhebung des Gehalts in einem Unternehmen mit oder ohne Tarifbindung vorgenommen wird. In Unternehmen, die in den Geltungsbereich eines Tarifvertrages fallen, werden die Erhöhungen der Gehälter zwischen dem zuständigen Arbeitgeberverband und der Gewerkschaft als Vertreter der Arbeitnehmer beschlossen. Damit werden die Gehaltsuntergrenzen für alle Betriebe festgelegt, die in den jeweiligen Geltungsbereich des Tarifvertrages fallen. Sie dürfen von keinem Unternehmen unterschritten werden, dies gilt auch für Gehaltserhöhungen. Selbstverständlich ist es jedoch Betrieben unbenommen, höhere Gehaltsanhebungen vorzunehmen als im Tarifvertrag festgelegt sind. Unternehmen ohne Tarifbindung aber mit einem Betriebsrat beziehen diesen mit in die Festlegung der Anhebung der Gehälter ein.

Dabei wird in der Regel einmal im Jahr beschlossen, dass alle Gehälter um einen bestimmten Prozentsatz zu erhöhen sind. Dabei stellt dies eine grobe Orientierung dar, die Gehaltserhöhungen im Einzelnen werden um Zu- und Abschläge für über- und unterdurchschnittliche Leistungen individuell angepasst. Aus diesem Grund sollte sich jeder Arbeitnehmer genau informieren, wie sich seine persönliche Gehaltserhöhung im Vergleich zu anderen Kollegen darstellt. Daraus lassen sich wichtige Rückschlüsse auf die Beurteilung seiner Leistungen durch die Vorgesetzten ziehen. Oftmals wird die Gehaltserhöhung auch im jährlichen Mitarbeitergespräch zum Thema gemacht. Hier hat auch der Angestellte Gelegenheit, seine Vorstellungen bezüglich einer Erhöhung seines Gehalts vorzutragen. Dabei ist es sehr zu empfehlen, bei der Forderung nach einer überdurchschnittlichen Gehaltserhöhung mit besonderen Leistungen zu argumentieren, die man im abgelaufenen Jahr erbracht hat. Weniger gut kommen Hinweise auf andere Kollegen und deren Gehälter an – schließlich herrscht in den meisten Betrieben die Pflicht zur Geheimhaltung des Gehalts.

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