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Gehaltsgruppe E9 - Der Verdienst in Gehaltsgruppe E9

Inhaltsverzeichnis

Zahlreiche Beschäftigte im Öffentlichen Dienst sind in der Gehaltsgruppe E9 eingestuft. Dabei ist zwischen Beschäftigten zu unterscheiden, die beim Bund angestellt sind und solchen, die von anderen öffentlichen Trägern, wie zum Beispiel den Kommunen, beschäftigt werden.

Voraussetzungen

Die Einstufung in bestimmte Gehaltsgruppen im Öffentlichen Dienst richtet sich immer nach der Qualifikation des Mitarbeiters. Bis einschließlich der Gehaltsgruppe E8 ist eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Beruf erforderlich. Mit der Gehaltsgruppe E9 beginnen die akademischen Gehaltsgruppen. Um in E9 bis zu E12 eingestuft zu werden, ist ein Bachelor Abschluss oder der Abschluss einer Fachhochschule erforderlich. Wer in eine noch höhere Gehaltsgruppe gelangen möchte, braucht entweder einen Masterabschluss oder eine Promotion.

Typische Beschäftigungen

Diplom-Ingenieure, die ein Fachhochschulstudium abgeschlossen haben, Diplom-Übersetzer oder auch Lehrer, die als Quereinsteiger in den Schuldienst aufgenommen werden, können in E9 eingestuft werden. Dabei ist immer zu berücksichtigen, dass die Gehaltsgruppe E9 wie alle anderen Gehaltsgruppen im Öffentlichen Dienst in weitere Stufen nach der jeweiligen Berufserfahrung eingeteilt ist. Dabei fangen Berufsanfänger immer in der niedrigsten Stufe 1 an und rücken dann alle paar Jahre eine Stufe weiter. Am Ende wird schließlich die höchste Stufe 6 erreicht, für die in der Regel eine ununterbrochene Berufserfahrung von rund 15 oder 16 Jahren erforderlich ist.

So viel verdient man

Es existieren geringfügige Unterschiede in den Tarifverträgen für den Öffentlichen Dienst zwischen den verschiedenen Dienstherren. Wer im Öffentlichen Dienst beim Bund als Arbeitgeber beschäftigt ist, verdient in der Gehaltsgruppe E9 gegenwärtig als Berufseinsteiger rund 2.400 Euro. Dieses Gehalt steigert sich dann im Laufe der Jahre auf knapp 3.500 Euro für sehr erfahrene Stelleninhaber.

Würdigung der Gehaltsgruppe E9

Akademiker empfinden die Einstufung in E9 meist als eher nachteilig und beurteilen die Gehaltsaussichten als nicht sehr attraktiv. Aus diesem Grund fällt es Arbeitgebern im Bereich des Öffentlichen Dienstes zunehmend schwer, offene Stellen zu besetzen und überhaupt qualifizierte Berufseinsteiger zu finden. Doch bei näherem Prüfen sind die Gehälter nicht so schlecht, wie es zuerst den Anschein haben mag.

Zwar werden in der freien Wirtschaft deutlich höhere Einstiegsgehälter geboten, doch langfristig sind die Arbeitsplätze hier wesentlich unsicherer. Wer im Öffentlichen Dienst fünfzehn Jahre absolviert hat und über 40 Jahre alt ist, gilt als unkündbar. In diesem Alter kämpfen Angestellte in der freien Wirtschaft oft darum, ihren Arbeitsplatz zu behalten und nicht zugunsten von Jüngeren abgeschoben zu werden. Deswegen kann es durchaus vernünftig sein, ein zunächst niedriges Gehalt hinzunehmen, um sich langfristig einen attraktiven Arbeitsplatz im Öffentlichen Dienst zu sichern.

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