Jede Rentenversicherung, egal ob privat oder gesetzlich, hat die Sicherung des Lebensunterhalts im Alter zum Ziel. Sie ist also im Unterschied zu Risikoversicherungen darauf ausgelegt, dass der Versicherungsfall - das Rentenbezugsalter - tatsächlich zu nahezu 100% eintritt. Die Absicherung erfolgt entweder durch den Staat im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung oder über gewerbliche Versicherungsgesellschaften, die eine private Rentenversicherung anbieten.
Der staatliche Rentenversicherungsträger ist die Deutsche Rentenversicherung Bund, an die Sie sich auch bei allen Fragen zur gesetzlichen Rente wenden können. Die Deutsche Rentenversicherung Bund betreibt auch eine Internetseite, auf der bereits die wichtigsten Fragen zur Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Witwenrente, Beitrags- und Rentenberechnung, Beitragszeiten, etc. beantwortet werden. Dort können Sie auch alle Formulare und viele Info-Broschüren herunterladen.
In Deutschland besteht hinsichtlich der gesetzlichen Rentenversicherung eine Versicherungspflicht für alle Arbeitnehmer. Darüber hinaus sind auch einige selbständig Tätige von der Versicherungspflicht betroffen, wie zum Beispiel Journalisten, Künstler und Handwerker. Auch Auszubildende sind von Anfang an in der gesetzlichen Rentenversicherung erfasst, während Studenten nur dann Beiträge zahlen, wenn sie während des Studiums arbeiten (gilt nicht für Mini-Jobs und Praktika). Wer nicht versicherungspflichtig ist, hat trotzdem die Möglichkeit freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.
Gerade für Studenten ist das vorteilhaft, weil sich dadurch die Beitragszeit erhöht. Eine weitere Überlegung, die für freiwillige Beiträge spricht, ist die Sicherheit - da der Staat die Rentenzahlung garantiert, mag die Höhe der Rente zwar nicht unbedingt so hoch sein wie bei einer privaten Anlage, doch sind die Beiträge sicherer als bei einem nicht-staatlichen Versicherungsunternehmen, das von der wirtschaftlichen Entwicklung abhängig ist und ggf. pleite gehen kann. Darüber hinaus ist in der gesetzlichen Rentenversicherung auch eine Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrente inbegriffen.
Eine private Rentenversicherung kann jeder zusätzlich zur gesetzlichen abschließen. Unter bestimmten Voraussetzungen erhält man sogar noch staatliche Förderung. Für alle, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen, stellt die Private Rentenversicherung sogar die einzige Altersvorsorge dar, sofern sie sich nicht freiwillig gesetzlich versichern.