Wenn ein Arbeitnehmer davon spricht in Frührente zu gehen, ist damit keine spezielle Form der gesetzlichen Rente gemeint. Der Begriff Frührente, den es im Übrigen in der gesetzlichen Rentenversicherung gar nicht gibt, sagt lediglich aus, das man vor Erreichen der Altersgrenze die Gesetzliche Rente beantragt.
Es gibt manche Rentenformen in der gesetzlichen Rentenversicherung, die unter bestimmten Voraussetzungen einen früheren Rentenbeginn ohne Abschläge auf die Rente ermöglichen. Das sind neben der Erwerbsminderungsrente die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit und Altersrente für Schwerbehinderte. Wird die Altersrente vor Erreichen der Altersgrenze beantragt, müssen Sie mit finanziellen Einbußen rechnen. Es wird pro Monat, die die Rentenzahlung früher beginnt, ein Abschlag von 0,3% vom monatlichen Rentenbetrag abgezogen.
Nachdem die Höhe der Rente außerdem von Haus aus schon unter der vollen Rente liegt, da nicht bis zum Erreichen der Altersgrenze Beiträge gezahlt werden, verlieren Sie doppelt. Der Abschlag geht nämlich nicht von dem rein theoretischen vollen Wert weg, sondern vom tatsächlich erreichten niedrigeren Rentenbetrag. Damit Sie die Kürzung besser abschätzen können, stellt die Deutsche Rentenversicherung Bund auf ihrer Homepage einen Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner zur Verfügung.
Die Erwerbsminderungsrente kann unabhängig vom Alter beantragt werden, wenn der Versicherte durch Krankheit oder Behinderung berufsunfähig, teilweise erwerbsgemindert oder voll erwerbsgemindert ist. Neben den gesundheitlichen Voraussetzungen gilt
dass der Versicherte eine Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 5 Jahren vorweisen kann (entfällt bei Arbeitsunfällen)
dass er/sie in den letzten 5 Jahren mindesten 3 Jahre lang Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet hat
bei Berufsunfähigkeit, dass er/sie vor 1961 geboren wurde
Laut Definition bedeutet teilweise erwerbsgemindert, dass man weniger als 6 Stunden, aber mehr als 3 Stunden täglich arbeiten kann; voll erwerbsgemindert, dass man weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente, die Ihnen bei Eintreten der Erwerbsminderung individuell zusteht, können Sie der jährlichen Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung entnehmen. Es kann auch, je nach Hinzuverdienst, eine Halbrente genehmigt werden.