Die gesetzliche Rente ist in die Altersrente, Hinterbliebenenrente und Erwerbsminderungsrente gegliedert. Bei der Regelaltersrente sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, um die Rente ohne Abzüge zu erhalten. Neben der Erreichung der Altersgrenze von 65 bis max. 67 Jahren (abhängig vom Geburtsjahr) muss auch die Wartezeit von mindestens 5 Jahren erfüllt sein. Die gesetzliche Altersrente kann zwar auch früher beantragt werden, jedoch werden dann Abschläge vom Rentenbetrag abgezogen (0,3% pro Monat).
Die Höhe der gesetzlichen Rente hängt von den eingezahlten Beiträgen ab. Als Versicherter erhalten Sie jährlich eine Mitteilung über den Stand Ihres Rentenkontos zum Jahresende, in der die voraussichtliche Höhe der Rente bei gleichbleibenden Beiträgen sowie die Höhe der Rente bei sofortiger Beantragung und die Höhe der Erwerbsminderungsrente aufgeführt ist. Zur Berechnung der Rente abzüglich der Abschläge für vorzeitige Beantragung können Sie den Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner der Deutschen Rentenversicherung Bund nutzen.
Die Auszahlung der gesetzlichen Rente erfolgt immer nur auf vorherigen Antrag des Versicherten. Auch bei Erreichen der Altersgrenze erfolgt keine automatische Auszahlung. Der Antrag muss an den zuständigen Rentenversicherungsträger des jeweiligen Bundeslandes geschickt werden. Die Formulare können Sie u. a. auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung herunterladen. Der Antrag sollte rechtzeitig vor Erreichen der Anspruchsvoraussetzungen und damit der Auszahlungsphase gestellt werden, damit die Rentenzahlung pünktlich mit dem Monat der Erreichung beginnen können. Sie haben die Möglichkeit den Antrag bis 3 Kalendermonate nach dem Zeitpunkt der Erreichung der Voraussetzungen nachzureichen, ohne finanzielle Einbußen zu haben. Spätere Anträge führen dazu, dass der Rentenbeginn auf den Antragsmonat gelegt wird. Dadurch verlieren Sie - je nach Zeitpunkt des Antrags - die Rente zumindest für diese 3 Monate, da sie nicht nachgezahlt wird.
Die Auszahlung der Rente übernimmt der Rentenversicherungsträger, sie erfolgt mittels Überweisung auf Ihr Konto (laut Angaben im Antrag). Beiträge des Rentners zur Krankenversicherung werden, sofern zutreffend, vorher abgezogen.