Bei den vielen Änderungen des Steuerrechts ist es schwierig, den Überblick zu behalten. Ob Senkung des Eingangssteuersatzes, Erhöhung der Pauschalen, höhere Lohnsteuer, niedrigere Lohnsteuer, Änderung der Freibeträge, neues Faktorverfahren - als normaler Mensch hat man weder die Zeit, noch die Muße, sich im Detail mit allem auseinanderzusetzen. Für den Einzelnen ist vor allem interessant, was am Schluss dabei herauskommt. Gerade wenn ein Jahreswechsel, eine Gehaltserhöhung oder gar ein Arbeitsplatzwechsel ansteht, will man es dann doch genauer wissen. Auch bei den Überlegungen zur Wahl der Steuerklasse bei Ehepartnern spielt es eine wichtige Rolle, wie viel Lohnsteuer, man im jeweiligen Fall zahlt.
Zu diesem Zweck gibt es die Lohnsteuer-Tabellen, die auch online verfügbar sind. Damit sind Sie immer auf dem neuesten Stand und sehen auf einen Blick, wieviel Netto von Ihrem Brutto übrig bleibt. Die pauschalen Lohnsteuer-Tabellen in Deutschland werden jährlich von den Verlagen auf Basis der Informationen vom Bundesministerium für Finanzen aktualisiert und veröffentlicht.
Neben den Lohnsteuer-Abzügen in den verschiedenen Steuerklassen zeigen sie auch die Kirchensteuer-Abzüge und den Solidaritätszuschlag. Die Pauschal- und Freibeträge sind bei den Lohnsteuer-Tabellen bereits eingerechnet. Je nach Version der Lohnsteuer-Tabelle sind auch mehrere Kinderfreibeträge dargestellt.
Zwei Dinge gibt es zu beachten bei den online Lohnsteuer-Tabellen:
Auswahl der Lohnsteuer-Tabelle mit dem richtigen Kirchensteuersatz für Ihr Bundesland (Bayern und Baden-Württemberg 8%, alle anderen 9%)
Auswahl der richtigen Lohnsteuer-Tabelle nach Versicherungspflicht: für versicherungspflichtige Arbeitnehmer gelten die allgemeinen Lohnsteuer-Tabellen, für nicht versicherungspflichtige Arbeitnehmer die besonderen Lohnsteuer-Tabellen
Falls Sie noch weitere Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eingetragen haben, sind diese in den pauschalen Lohnsteuer-Tabellen nicht berücksichtigt. Ihre steuerlichen Abzüge können also von denen in der Tabelle abweichen. In diesem Fall empfiehlt es sich, einen Abgabenrechner zu Hilfe zu nehmen, bei dem zusätzliche Pauschal- und Freibeträge individuell eingegeben werden können.