Sonderausgaben

         

    Sonderausgaben

    Wenn Sie Ihre Steuererklärung vorbereiten, sollten Sie besonderes Augenmerk auf die Werbungskosten und Sonderausgaben legen, da Sie dort viele Ausgaben von der Einkommensteuer absetzen können, die sonst leicht vergessen werden.

    Für Werbungskosten wird bei der Berechnung der Einkommensteuer ein Pauschbetrag von 920 Euro berücksichtigt. Es lohnt sich jedoch, Belege zu sammeln und Kilometer für Fahrten zur Arbeit zu berechnen, da man Werbungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 4.500 Euro bei der Steuererklärung geltend machen kann.

    Unter Werbungskosten fällt alles, was man für die Ausübung und Erhaltung seines Berufs braucht, also nicht nur die Fahrten zum Arbeitsplatz und die Kosten für eine Zweitwohnung, sondern auch Arbeitskleidung und Werkzeug, wenn Sie diese selbst zahlen müssen, sowie Fachliteratur und Fortbildungen. Daneben können Sie auch die Beiträge für berufliche Fachverbände und Gewerkschaften als Werbungskosten absetzen. Auch für Dienstreisen können Sie bei der Steuererklärung die Kilometer- und Verpflegungspauschale und Übernachtungskosten als Werbungskosten geltend machen, sofern Sie den Aufwand nicht von Ihrem Arbeitgeber bereits bezahlt bekommen haben.

    Neben den Werbungskosten sind die Sonderausgaben ein wichtiger Bereich bei der Steuererklärung, in dem es viele Möglichkeiten gibt, Ausgaben von der Einkommensteuer abzusetzen. Zu den Sonderausgaben zählen:


    • Unterhaltszahlungen für geschiedene oder getrennt lebende Ehepartner - Höchstbetrag: 13.805 Euro
    • Versorgungsleistungen
    • die komplette Kirchensteuer, die Sie bezahlt haben
    • Kosten für eine Berufsausbildung bzw. ein Studium in einem noch nicht ausgeübten Beruf, auch bei berufsbegleitenden Ausbildungsformen wie Abendschule und Fernstudium - Höchstbetrag 4.000 Euro
    • Kosten für Kinderbetreuung (Höchstbetrag: 4.000 Euro pro Kind) und Schulgeld (Höchstbetrag 5.000 Euro pro Kind)
    • Spenden

    Zu den Spenden im Sinne der Einkommensteuer zählen dabei nicht nur Einzelspenden an gemeinnützige Organisationen, sondern zum Beispiel auch Mitgliedsbeiträge bei gemeinnützigen Vereinen wie dem Deutschen Jugendherbergswerk. Sie sollten bei jeder Spende darauf achten, eine ordentliche Spendenquittung zu bekommen, damit Sie die Ausgaben auch in der Steuererklärung absetzen können.

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