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Darf man während der Elternzeit eine Firma gründen?

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Eltern am Laptop

Familienplanung und Berufsaussichten

Berufstätige Eltern haben ein Anrecht auf sogenannte Elternzeit. Die Elternzeit kann bis maximal drei Jahre nach der Geburt des Kindes dauern. In dieser Phase wird das bestehende Arbeitsverhältnis ruhend gestellt. Für viele Frauen ist es üblich, nach der Elternzeit, falls sie nicht ein zweites Baby bekommen, an ihren angestammten Arbeitsplatz zurück zu kehren. Häufig geht mit der Rückkehr in den Beruf die Umstellung einer Vollzeit- auf eine Teilzeitbeschäftigung einher. Zahlreiche Angestellte begrüßen diese Änderung und freuen sich über die gewonnene Zeit für Kind und der Familie. Einige Arbeitnehmerinnen befürchten, dass sie mit einem Teilzeitjob auf ein „Abstellgleis“ geraten. Die Verantwortung im Arbeitsgebiet ist nicht länger die gleiche wie vor der Mutterschaft. Andere Frauen haben schon bei Kolleginnen miterlebt, dass sich abgesehen von der zu leistenden Stundenzahl nebst einer Gehaltsreduzierung überhaupt nichts verändert hat. Zugespitzt formuliert mussten die Kolleginnen die Arbeit eines Achtstundentages in der Hälfte der Zeit und mit halbem Lohn schaffen. Alle vorgenannten Gründe sind haltbare Voraussetzungen, sich über die Gründung einer Selbstständigkeit im Zuge der Elternzeit Gedanken zu machen.

Ist die Gründung einer Firma während der Elternzeit erlaubt?

Ja, die Aufnahme einer selbstständigen Existenz während der Ruhephase des bestehenden Arbeitsverhältnisses ist legitim. Für die Gründung eines eigenen Unternehmens in der Elternzeit gibt es unterschiedliche Motivationen. Manchen Menschen ist es wichtig, ein zusätzliches Einkommen zu erwirtschaften. Andere haben Existenzängste, die die Rückkehr in den früheren Beruf einschließen. Sie möchten sich verändern. Gerade die Elternzeit bietet die Chance, eine Geschäftsidee auszuprobieren und berufliche Wünsche zu testen. Falls sich überhaupt kein Erfolg einstellen will, bleibt immer noch die Option auf die Rückkehr zum alten Arbeitsplatz.

Wie lange dürfen Eltern in der Ruhendphase des Arbeitsverhältnisses arbeiten?

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) regelt die möglichen Arbeitszeiten innerhalb der Elternzeit. Wer möchte, darf sogar beim Arbeitgeber während der Elternzeit eine Teilzeittätigkeit aufnehmen. Der Wochenstundenumfang darf 30 Stunden nicht überschreiten. Eine entsprechende Teilzeitbeschäftigung dürfen Eltern ebenso bei einem externen Arbeitgeber ableisten. Die Alternative ist, ihre Tätigkeit auf selbstständiger Basis auszuüben. In jedem Fall bedarf die Tätigkeit der Zustimmung des Hauptarbeitgebers. Das Einverständnis darf der Arbeitgeber in der Regel allein aus dringenden betrieblichen Gründen verweigern. Im eigenen Unternehmen ist ebenfalls die Grenze von 30 Wochenstunden zwingend nicht zu überschreiten, damit das Elterngeld bezahlt wird. Das Recht auf die Rückkehr an den früheren oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz verwirken Eltern durch eine Firmengründung oder die Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber nicht.

Zahlt sich eine Existenzgründung während der Elternzeit aus?

Was für die einen eine „sichere“ Möglichkeit ist, den eigenen Geschäftssinn oder die Marktidee unter Beweis zu stellen, ist für andere der Schritt in ein neues Leben. Ausschlaggebend ist die Einhaltung einer 30-Stunden-Woche, denn Elterngeld wird nur dann gewährt, wenn der betreffende Elternteil den Job aufgegeben hat, um sich in der Hauptsache der Erziehung des Kindes zu widmen.

Zwei Praxisbeispiele: Katrin R. (34) hat kurz vor der Geburt ihres ersten Kindes erfolgreich die Steuerberaterprüfung bestanden. Das Steuerbüro, in dem sie lange Jahre gewirkt hatte, freute sich mit ihr und garantierte die Elternzeit sowie den sicheren Arbeitsplatz. Katrin R. wollte schon bald von zu Hause aus einige Stunden am Tag arbeiten. Sie machte sich als Steuerberaterin selbstständig. „Ich hatte es mir schon praktisch vorgestellt, dass ich am Schreibtisch arbeiten kann während der Kleine schläft. Aber die Geschäftsaufnahme fiel mir nicht leicht. Ich konnte und wollte natürlich meiner Firma keine Mandanten abwerben. Alles verlief schleppend und eine Stammkundschaft kam auch nach einigen Monaten intensiver Werbearbeit nicht recht zustande. Ich musste eingestehen, dass Mund-zu-Mund-Propaganda zwar funktioniert hat, doch es erwuchs kein nachhaltiges Geschäft. Nach einigen Monaten war ich so ernüchtert, dass ich meinen früheren Chef um ein Gespräch bat. Nun bin ich während der Elternzeit zwei Nachmittage wieder im Büro. Ich darf meinen Sohn mitbringen, der sich recht ruhig verhält und noch sehr viel schläft. Auf Dauer wäre mir der Kampf um eine erfolgreiche Selbstständigkeit zu ermüdend geworden. Nun ist allen geholfen.“

Ganz anders verlief die Unternehmensgründung für Sabine H., (28). Sie merkte schon in der Schwangerschaft, dass sie ihre Situation am liebsten ändern würde: „Ich war durch das Heranwachsen des Kindes in mir ganz anders orientiert als sonst. Ich wusste gleich, dass ich in der Werbeagentur, wo es ständig zuging wie in einem Hühnerstall, mit einem Kind am falschen Platz wäre. Einen geordneten Arbeitsalltag gab es da nicht. Also habe ich einer Eingebung vertraut und gleich nach der Geburt einen kleinen Teeladen eröffnet. Die Suche nach dem Ladenlokal verlief so problemlos, dass es beinahe unheimlich war. Mein Mann und mein Vater haben mich mit der Entscheidung zur Selbstständigkeit tatkräftig unterstützt.“
Bei der Realisierung ihres Unternehmens war viel Einsatz nötig. „Ich musste gut aufpassen, mich nicht selber völlig zu überfordern. Das Leben nimmt schon durch das Kind eine neue Wendung, dann auch noch der eigene Laden, das war ziemlich viel Neues. Zu Beginn öffnete ich nur am Nachmittag. Meine Tochter hatte reichlich Platz im Zimmer hinter der Ladentheke und war stets bei mir gut aufgehoben und versorgt“. Inzwischen ist der Teeladen von Sabine H. etabliert und sichert ihre Existenz. Sie beschäftigt zwei Teilzeitmitarbeiterinnen zu ihrer Entlastung. Durchgehenden Öffnungszeiten sind damit ebenfalls gegeben. „Ich bin zufrieden, dass ich diesen Schritt gewagt habe. Vermutlich hätte ich ihn ohne die Elternzeit nicht so früh unternommen.“

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