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Sommerhitze: Ab welcher Temperatur im Büro gibt es Hitzefrei?

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Brennender Laptop auf dem Schreibtisch im Büro.

Wie schön war die Zeit als Schüler*in, als man bei hochsommerlichen Temperaturen nach Hause geschickt wurde. Als Arbeitnehmer*in im Büro wird Hitzefrei nicht mehr so einfach gewährt. Stattdessen müssen sie sich inmitten stickiger Luft, mangelnder Konzentration und Schweißgeruch zurechtfinden, um den Arbeitsalltag zu überstehen. In klimatisierten Büroräumen ist dies kein Thema, jedoch ist nicht jeder Arbeitsplatz mit diesem Luxus ausgestattet.

Nichtsdestotrotz muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch im Sommer bei unerträglichen Temperaturen konzentriert arbeiten können. Welche Möglichkeiten es gibt und ab wann Arbeitgeber Hitzefrei gewähren müssen, wird in diesem Artikel besprochen.

Hitzefrei im Büro – Die Fakten

Das Arbeitsrecht umfasst Regelungen und Gesetze zur Erwerbstätigkeit, die unter anderem auch die Raumtemperatur am Arbeitsplatz beinhalten. Diese orientiert sich an der Schwere der Beschäftigung. Für überwiegend sitzende Tätigkeiten sind demzufolge eine Raumtemperatur von 19 bis 20 Grad vorgesehen. Stehende und gehende Arbeiten sollten bei einer Innentemperatur von 12 bis 19 Grad Celsius stattfinden. Laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) darf die Lufttemperatur 26 Grad Celsius nicht überschreiten. Zusätzliche Maßnahmen müssen Arbeitgeber bei mehr als 30 Grad ergreifen. Steigt die Raumtemperatur auf über 35 Grad, darf unter Umständen Hitzefrei gewährt werden.

Was ist die Arbeitsstättenverordnung?

Die Arbeitsstättenverordnung erfasst die Schutz- und Sicherheitsregelungen für Beschäftigte in Arbeitsstätten. So sollen Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten vorgebeugt werden. Des Weiteren enthält sie Anforderungen hinsichtlich Klima-, Luft- und Beleuchtungsverhältnissen, die für gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen sorgen.

Ab wann gibt es Hitzefrei im Büro?

Grundsätzlich gelten Büros mit einer Raumtemperatur über 35 Grad Celsius nicht mehr als geeignete Arbeitsräume, wenn die angewendeten Kühlmaßnahmen nicht zu einer Kühlung führen. Dazu zählen beispielsweise verlagerte Arbeitszeiten oder gelockerte Kleidungsregeln. Laut Gesetzgeber folgen personenbezogene Maßnahmen jedoch erst, wenn technische und organisatorische Vorkehrungen ausgeschöpft sind. Wenn alle Schutzmaßnahmen nicht helfen oder der Arbeitgeber keine der genannten Maßnahmen bereitstellen kann, darf er seinen Arbeitnehmer*innen Hitzefrei geben. Die Arbeitenden sollten jedoch davon absehen, ohne Erlaubnis des Vorgesetzten die Arbeit zu beenden, da sonst eine Abmahnung drohen könnte.

Diese Maßnahmen sollten Arbeitgeber treffen

Eine Innentemperatur von über 26 Grad erfordert Maßnahmen des Arbeitgebers, die schon im Vorhinein getroffen werden können. Sonnenschutzsysteme wie Jalousien, Markisen oder Verglasungen an Fenstern oder Glaswänden sorgen dafür, dass sich die Räume bei starker Sonneneinstrahlung nicht so schnell aufheizen. Diese Maßnahmen können Arbeitgeber beim Vermieter einfordern.

Bei Temperaturen über 30 Grad sind technischen Systeme allein nicht mehr ausreichend. Es empfiehlt sich, dass Räume vor Arbeitsbeginn durchgelüftet und tagsüber geschlossen werden sollten. Auch eine Arbeitsortsverlagerung in kühlere Büroräume ist möglich. Zusätzlich sollte der Arbeitgeber Ventilatoren und Wasser bereitstellen. Überstundenabbau an besonders heißen Tagen oder Gleitzeitregelungen vermeiden das Arbeiten bei starker Hitze ebenfalls. Gerade Büros mit strikter Kleiderordnung können diese Regelungen im Sommer bis zu einem gewissen Grad lockern. Aufwendige Maßnahmen wie Luftduschen, Wasserschleier oder spezielle Schutzkleidung sind auch möglich, werden jedoch in den wenigsten Fällen angewendet. Sollten die vom Arbeitgeber etablierten Maßnahmen das Arbeiten immer noch nicht möglich machen, hilft nur noch Hitzefrei.

Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer*innen

Grundsätzlich entscheidet der Arbeitgeber über den Einsatz seiner Mitarbeiter*innen. Dabei sollte er jedoch die Gesundheit der Angestellten berücksichtigen. Somit kann die Arbeit in einem Büro auch mit den eingeführten Linderungsmaßnahmen bei einer Raumtemperatur von über 30 Grad für Schwangere oder Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen bedrohlich werden. Arbeitgeber sollten ihnen am ehesten Hitzefrei gewähren.  

Sollte der Chef keine Schutzmaßnahmen ergreifen wollen oder seine Arbeitnehmer*innen trotz fehlgeschlagener Linderungsversuche zur Arbeit zwingen, droht ihm ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. Arbeitnehmer*innen sollten allerdings immer berücksichtigen, dass dies nur bei einer Temperatur von über 35 Grad gilt. Wenn sie sich selbst hitzefrei geben, verletzen sie ihre Pflichten und können abgemahnt werden.

Hitzefrei im Homeoffice

Die Chancen, im Homeoffice hitzefrei zu bekommen, sind sehr gering. Obwohl der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist zu überprüfen, dass auch Heimarbeitsplätze den Regelungen des Arbeitsschutzrechts entsprechen, wird die Raumtemperatur in diesem Fall nicht berücksichtigt. Außerdem hat er keine Möglichkeit, auf den heimischen Arbeitsplatz des Angestellten zuzugreifen. Aus diesen Gründen muss er die gesetzlichen Maßnahmen bei Hitze nicht erfüllen. Stattdessen sind Arbeitnehmer*innen dazu verpflichtet, sich selbst darum zu kümmern, dass sie ihrer Arbeit im Homeoffice nachgehen können. Sollte das Arbeiten außerhalb des Büros nicht möglich sein, muss dies dem Arbeitgeber sofort mitgeteilt werden.

Tipps für die Büroarbeit im Sommer

Die folgenden Tipps helfen dabei, mit sommerlicher Hitze im Büro besser zurechtzukommen:

  • Kleidung aus Leinen oder Baumwolle: Ob strenge Kleidungsvorschriften oder nicht – lockere Kleidung aus Leinen oder Baumwolle sorgen durch ihre kühlenden Eigenschaften für Linderung im Sommer.
  • Genügend trinken, aber keine kalten Getränke: Ein kaltes Getränk verursacht lediglich, dass der Organismus für einen Temperaturausgleich sorgt. Die Energie, die er dafür benötigt, bewirkt eine Erwärmung des Körpers. Kalte Getränke bei Sommerhitze bringen keine Abkühlung, sondern man schwitzt noch mehr. Damit dieser Temperaturausgleich nicht ausgelöst wird, empfehlen sich warme Getränke wie Pfefferminztee. Kaffee sollte gemieden werden, da er die Schweißproduktion anregt. Auch Getränke wie Wasser oder Schorlen sind zu empfehlen, solange sie Zimmertemperatur haben.
  • Leichte Kost statt schwerverdaulicher Speisen: Fettige oder andere schwerverdauliche Speisen bedeuten für den Organismus mehr Arbeit. Dazu wird Energie benötigt und das führt wiederum zu einer Erwärmung des Körpers. Deshalb ist leichte Kost zu empfehlen und auch die spanische Gazpacho (kalte Tomatensuppe) ist sehr empfehlenswert.
  • Möglichst viele technische Geräte abschalten: Lampen, Drucker oder andere Geräte, die nicht ständig gebraucht werden, sollten abgeschaltet werden, da diese Wärmequellen sind.
  • Abkühlung durch kaltes Wasser, Tischventilator, Fußbad oder nassem Handtuch: Zwischendurch kann man sich immer mal wieder kaltes Wasser über die Handgelenke laufen lassen. Auch ein Tischventilator bringt ein wenig Abkühlung an den Arbeitsplatz. Ein kleines, nasses Handtuch im Nacken bringt ebenfalls Abkühlung. Für das Homeoffice eignet sich auch ein eigenes, kühles Fußbad.
  • Sonnencreme: Fensterscheiben schrecken keine UV-Strahlen ab, deshalb sollte auch in Innenräumen nicht auf Sonnencreme verzichtet werden.

Quellen:

Arbeitsrechte.de

Haufe.de

Merkur.de

Rnd.de

 

Autorin: Alicja Grüllenberger