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Wie sicher ist Dein Job wirklich? Die 10 häufigsten Entlassungsgründe

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Wie sicher ist Dein Job wirklich? Die 10 häufigsten Entlassungsgründe

Manchmal fühlt man sich zu sicher und überdenkt sein Verhalten im Berufsleben nicht. Einige Verhaltensweisen können jedoch zur Kündigung führen. Wir nennen die 10 häufigsten Gründe für eine verhaltensbedingte Kündigung.

Verhaltensbedingte Kündigung – die 10 häufigsten Gründe

Die verhaltensbedingte Kündigung ist – wie der Name schon sagt - im Verhalten des Arbeitnehmers begründet. Die häufigsten 10 Gründe für eine solche Kündigung sind folgende:

1. Mitarbeiter abwerben

Hat ein Kollege aufgrund Deiner Einwirkung im Unternehmen gekündigt und eine neue Arbeitsstelle angetreten, liegt Abwerbung vor und dies ist ein Entlassungsgrund.

2. Schulden beim Kollegen machen

Solltest Du bei einem Kollegen Schulden gemacht haben und nun das Betriebsklima belasten, weil es durch diesen Umstand zu Unstimmigkeiten kam (beispielsweise weil Du bisher das geliehene Geld nicht zurückgezahlt hast), kann Dich Dein Chef kündigen.

3. Kollegen aufhetzen

Aufpassen solltest Du ebenso, wenn Du versuchst, Kollegen gegen den Chef oder direkten Vorgesetzten aufzuhetzen. Du kannst zwar Deinen Kollegen einen Rat geben, doch bringst Du Deine Kollegen gegen die Führungskräfte auf, musst Du mit einer Entlassung rechnen.

4. Arbeitgeber oder Führungskraft anzeigen

Zeigst Du Deinen Arbeitgeber an und geht es bei dieser Anzeige um einen Schutz von Leben, ist dies kein Grund für eine Kündigung. Anders sieht es aber aus, wenn es mit der Anzeige um ordnungsbehördliche oder steuerbehördliche Verfahren geht. In dem Fall hast Du die Schweigepflicht verletzt und dies ist ein Entlassungsgrund.

5. Arbeitspapiere nicht herausgeben

Hat Dich Dein Chef wiederholt aufgefordert, die Arbeitspapiere herauszugeben und bist Du diesen Aufforderungen nicht nachgekommen, kann Dir Dein Chef die Kündigung geben.

6. Wiederholtes Fehlen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Hast Du die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zum wiederholten Male nicht abgegeben und hast Du bereits deshalb die Abmahnung erhalten, kann Dich Dein Arbeitgeber entlassen.

7. Arbeit verweigern

Weigerst Du Dich, Deine Arbeit auszuführen, ist das ein Entlassungsgrund. Ausnahme ist das Leistungsverweigerungsrecht im Falle einer sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz.

8. Betriebsfrieden oder Produktionsablauf stören

Die Kündigung kannst Du auch dann erhalten, wenn durch Dein Verhalten der Produktionsablauf gestört wird oder kein friedliches Zusammenarbeiten mehr möglich ist.

9. Betriebsgeheimnisse weitergeben

Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse dürfen nicht weitergetragen werden. Solltest Du diese Geheimnisse weitergegeben haben, ist das ein Grund für eine Entlassung.

10. Mangelnde Arbeitsleistung

Wurdest Du bereits abgemahnt, weil Deine Arbeitsleistung mangelhaft oder unzureichend war und wiederholen sich diese Vorfälle, darf Dich Dein Chef entlassen.

Weitere Gründe für eine verhaltensbedingte Kündigung

Aufpassen solltest Du ebenfalls, wenn Du Deinem Chef androhst, Dich krankschreiben zu lassen, beispielsweise weil Dein Antrag auf Urlaub abgelehnt wurde. In diesem Fall kannst Du fristlos gekündigt werden.
Sollte herauskommen, dass Du früher nach Hause gegangen bist und ein Kollege für Dich abgestempelt hast, obwohl Du bereits das Betriebsgebäude verlassen hast, kannst Du die Kündigung ohne Abmahnung erhalten. Auch häufige Unpünktlichkeit kann zur Entlassung führen, weil dadurch der Betriebsablauf gestört sein kann. Ein weiterer Kündigungsgrund ist die private Internetnutzung. Selbst wenn dies vom Arbeitgeber genehmigt wurde, darf die private Nutzung des Internets nicht übertrieben werden. Ist das Ausmaß zu groß, muss dies vom Arbeitgeber nicht geduldet werden und er kann den Mitarbeiter entlassen. Dasselbe gilt für private Telefongespräche während der Arbeitszeit.