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Rechte und Pflichten bei KrankheitMögliche Gründe für einen Anruf3 Tipps zum Umgang mit ZweifelnFazit: Setz gesunde GrenzenFAQ – häufig gestellte Fragen

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – nach diesem Motto scheinen manche Arbeitgeber zu agieren. Doch wo liegen die Grenzen? Darf der Arbeitgeber z. B. bei meinem*meiner Ärzt*in anrufen, um meine Krankmeldung zu überprüfen? Eine gute Frage! Hier findest du Antworten, rechtliche Übersichten und praktische Tipps für den Umgang mit dieser heiklen Situation.*

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Rechte und Pflichten bei KrankheitMögliche Gründe für einen Anruf3 Tipps zum Umgang mit ZweifelnFazit: Setz gesunde GrenzenFAQ – häufig gestellte Fragen

Rechte des Arbeitgebers und Pflichten des Mitarbeitenden bei Krankheit

Darf dein Arbeitgeber den*die Ärzt*in anrufen, um deine Krankmeldung zu überprüfen? Kurz gesagt: Nein. Die Datenschutzgesetze in Deutschland schützen u. a. medizinische Daten von Arbeitnehmer*innen vor neugierigen Blicken – auch vor denen des Arbeitgebers. Die ärztliche Schweigepflicht verbietet es Ärzt*innen zudem, Informationen ohne explizite Einwilligung der Patient*innen preiszugeben.

Was aber, wenn Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit aufkommen? Auch hier gibt's klare Regeln. Sollten begründete Zweifel bestehen, haben Arbeitgeber das Recht, die Arbeitsunfähigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) überprüfen zu lassen. Aber auch dieser nennt deiner Führungskraft nicht die Diagnose. Er teilt lediglich mit, ob der*die Mitarbeiter*in tatsächlich krank ist oder eine Krankheit vortäuscht.

Übrigens: Vielleicht ist dein*e Chef*in besonders telefonierfreudig und meldet sich nicht nur beim medizinischen Personal, sondern auch bei dir. Darf dein*e Chef*in dich anrufen, wenn du krank bist? Find es in unserem Artikel heraus.

Krankheit geht deine Vorgesetzten nichts an

Im deutschen Arbeitsrecht ist klar geregelt, dass Arbeitnehmer*innen verpflichtet sind, ihren Arbeitgeber im Krankheitsfall unverzüglich zu informieren. Mittlerweile ist auch vielerorts eine Online-Krankschreibung möglich.

Ab dem vierten Krankheitstag musst du in der Regel eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Aber: So neugierig dein*e Chef*in auch sein mag, die Art der Erkrankung geht nur dich etwas an. Das einzig Wichtige ist die voraussichtliche Dauer der Krankheit. Wie lange der Genesungsprozess dauern wird, kann wiederum nur prognostiziert werden. Daher steht auch in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur, wann du voraussichtlich wieder gesund und damit arbeitsfähig sein wirst.

Außerdem: Manche Krankheiten sind nur schwer oder nicht vollständig heilbar. So kann‘s vorkommen, dass erkrankte Personen immer wieder krankgeschrieben werden müssen. Ob das Vorgesetzte misstrauisch macht, ist nicht das Problem der Arbeitnehmer*innen! Der*die Krankgeschriebene muss dem Arbeitgeber keine Auskunft über die Diagnose geben. Eine offene Kommunikation ist empfehlenswert, aber nicht verpflichtend.

Übrigens: Du willst trotz Krankmeldung arbeiten? In unserem Artikel erfährst du, was du dazu wissen musst!

Datenschutz und Schutz der Persönlichkeitsrechte

Der Schutz personenbezogener Daten ist ein hohes Gut. Medizinische Informationen gehören zu den besonders sensiblen Daten, die nicht ohne Weiteres weitergegeben werden dürfen. Arbeitnehmer*innen können darauf vertrauen, dass ihre Gesundheitsdaten vor unbefugtem Zugriff geschützt sind. Der Datenschutz garantiert, dass Arbeitgebern nur die Tatsache der Arbeitsunfähigkeit mitgeteilt wird – nicht aber die Details der Erkrankung.

Geschäftsmann im Telefongespräch am Arbeitsplatz
Wenn du krank bist, musst du dich bei deinem Arbeitgeber abmelden. Aber das ist auch schon alles – du musst nicht mitteilen, was du hast! © Malquerida Studio/Stocksy

Mögliche Gründe für den Anruf bei dem*der Ärzt*in

In der Praxis gibt es Situationen, in denen Arbeitgeber Zweifel an der Echtheit einer Krankmeldung haben können. Das können z. B. die folgenden sein:

Lesetipp: Nebentätigkeiten sind erlaubt, müssen aber mit deinem Arbeitgeber abgesprochen werden. In unserem Artikel erfährst du mehr über Nebentätigkeiten und wie viel du zusätzlich verdienen darfst!

All diese Gründe, die zu einem Verdacht führen können, sind aber noch kein Freibrief für einen Anruf bei dem*der Ärzt*in! Stattdessen sollte der offizielle Weg über den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung gegangen werden.

3 Tipps zum Umgang mit Zweifeln an der Krankmeldung

Was kannst du tun, wenn du das Gefühl hast, dass dein Arbeitgeber an deiner Krankmeldung zweifelt? Wir haben 3 Tipps für dich zusammengestellt:

  1. Bewahr die Ruhe: Klar, das Vertrauen zwischen dir und deinem Arbeitgeber ist gebrochen. Aber du weißt noch nicht, wie es dazu gekommen ist. Nimm dir einen Moment Zeit, find Ruhe und such das Gespräch.
  2. Sei gesprächsbereit: Also – was ist los? Sprich mit deinem Arbeitgeber und versucht gemeinsam herauszufinden, wieso es notwendig erschien, deine*n Ärzt*in anzurufen. Transparente Kommunikation kann viele Missverständnisse aus dem Weg räumen.
  3. Such dir Unterstützung: Ist am Ende des Gesprächs keine Lösung in Sicht? Bei Bedarf kannst du dich auch an deinen Betriebsrat oder deine Gewerkschaft wenden, die dich in solchen Situationen unterstützen.

Fazit: Setz gesunde Grenzen

Deine Rechte als Arbeitnehmer*in sind im Krankheitsfall durch verschiedene Gesetze und Verordnungen geschützt. Ein direkter Anruf deines Arbeitgebers bei dem*der Ärzt*in ist nicht erlaubt und verstößt gegen Datenschutzbestimmungen. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer*innen sollten ihre Rechte und Pflichten kennen und respektieren.

Brauchst du weitere Informationen oder Unterstützung zu deinen Rechten am Arbeitsplatz? Dann zögere nicht, dich an Expert*innen zu wenden. Informier dich, bleib im Gespräch und schütz deine Rechte. Denn ein gesundes Arbeitsumfeld beginnt mit Respekt und Verständnis – für und von allen Seiten.

* Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt The Stepstone Group Deutschland GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen.

FAQ – häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn ich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu spät einreiche?

Wenn du deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu spät abgibst, kann das zu einer Verwarnung oder im schlimmsten Fall zur Kürzung deiner Entgeltfortzahlung führen. Deshalb ist es wichtig, Fristen einzuhalten und im Zweifelsfall deinen Arbeitgeber zu informieren.

Kann ich während meiner Krankschreibung gekündigt werden?

Grundsätzlich bietet das Arbeitsrecht Kündigungsschutz während des Krankenstandes. Eine Kündigung ist aber unter bestimmten Umständen möglich, z. B. bei längerer Arbeitsunfähigkeit oder aus anderen Gründen, die nicht unmittelbar mit der Krankheit zusammenhängen.

Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber die Krankmeldung anzweifelt?

Wenn du dich ungerecht behandelt fühlst, solltest du das Gespräch mit deinen Vorgesetzten suchen. Wenn das zu keiner Lösung führt, kannst du dich an den Betriebsrat, die Gewerkschaft oder eine*n Anwält*in für Arbeitsrecht wenden, um Unterstützung und Beratung zu erhalten.

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