Anstellung als Werkstudent

    • Anstellung als Werkstudent EAnzihauer

      Ich bin seit diesem Semester an der Uni eingeschrieben und möchte nebenbei jobben. Da ich bereits eine kaufmännische Ausbildung und etwas Berufserfahrung habe, kann ich einen Nebenjob in meinem erlernten Beruf erhalten. Was muss ich bei der Anstellung als Werkstudent beachten?

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    • Gast

      Für Werkstudenten gelten spezielle Regelungen, insbesondere in Bezug auf die Sozialversicherung. Zunächst einmal ist man als Werkstudent mit einer regelmäßigen studienbegleitenden Tätigkeit voll steuerpflichtig. Da es aber gewisse Freibeträge gibt, kommt man mit einem solchen Studentenjob häufig nicht über den jährlichen Freibetrag hinaus und muss so de facto keine Steuern bezahlen. In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind Werkstudenten grundsätzlich frei, wenn sie weniger als 20 Stunden pro Woche arbeiten und das Studium sozusagen die Hauptbeschäftigung ist. Für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlt man ja bereits als Student privat einen Pflichtbetrag, der allerdings meist wesentlich günstiger ist, als die Beiträge, die durch das Gehalt als Werkstudent fällig wären. Die Arbeitslosenversicherung ist frei, weil durch das Studium als Haupttätigkeit kein Anspruch auf späteres Arbeitslosengeld erworben wird. Pflichtig ist dagegen die Rentenversicherung mit 9,25 % jeweils für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Für den Arbeitgeber lohnt es sich daher auch, einen Studenten zu beschäftigen, da auch für ihn dann geringere Sozialversicherungsbeiträge anfallen.



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