Haben iGZ-Zeitarbeitsfirmen einen Tarifvertrag?

    • Haben iGZ-Zeitarbeitsfirmen einen Tarifvertrag? Gast

      Ich arbeite für ein Zeitarbeitsunternehmen, das Mitglied im BZA ist. Mein Arbeitgeber möchte aber nun den Verband wechseln und der iGZ beitreten. Gibt es dort einen Tarifvertrag und wenn ja, mit wem wurde der igZ-Tarifvertrag geschlossen?

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    • Gast

      Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen, kurz iGZ, hat aktuell rund 1.700 Mitgliedsunternehmen. Damit ist er nach dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen (BZA) der zweitgrößte Arbeitgeberverband. Wie auch der BZA hat auch der iGZ einen Tarifvertrag mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) geschlossen.

      Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz müssen alle Zeitarbeitsunternehmen ohne Tarifvertrag ihren Angestellten den gleichen Lohn zahlen, den diese auch als Angestellte im Entleihbetrieb bekommen würden. Deshalb gehören die meisten Unternehmen einem der drei großen Verbände an. Das ist neben iGZ und BZA noch der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP). Dieser hat jedoch keinen Tarifvertrag mit dem DGB, sondern mit dem Christlichen Gewerkschaftsbund abgeschlossen.

      Der iGZ-Tarifvertrag sieht aktuell einen Mindestlohn vor, der nach dem Willen des Verbandes als allgemeiner Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche festgeschrieben werden soll. Nach dem aktuellen iGZ-Tarifvertrag liegt der unterste Lohn ab 2011 bei 7,89 Euro, der höchste bei 18,11 Euro pro Stunde.



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