Kann ich während meiner Elternzeit Teilzeitarbeit leisten?

    • Kann ich während meiner Elternzeit Teilzeitarbeit leisten? Gast

      Ich möchte nach der Geburt unseres Kindes Elternzeit in Anspruch nehmen. Da wir aber finanziell ziemlich knapp bei Kasse sind, möchte ich Teilzeitarbeit verrichten. Ist das - und wenn ja in welchem Umfang - möglich? Gibt es auch Teilzeitarbeit von zu Hause aus?

    Antworten (1)

    • Gast

      Natürlich besteht für Sie die Möglichkeit, während Ihrer Elternzeit nebenbei zu arbeiten. So können Sie sich z.B. die Elternzeit mit Ihrem Ehepartner oder Lebensgefährten teilen und der jeweils andere verrichtet dann seine Arbeit. Dies müssen Sie nur spätestens zur Geburt Ihres Kindes Ihrem Arbeitgeber mitteilen. Mit ihm können Sie auch besprechen, ob Sie Ihre Arbeit weiter in Teilzeit erledigen können oder ob er vielleicht eine andere Stelle für Sie hätte. Natürlich können Sie auch in anderen Firmen Teilzeitarbeit leisten. Sie müssen nur darauf achten, eine Wochenstundenzahl von 30 Stunden nicht zu überschreiten. Außerdem wird Ihr Verdienst auf das Elterngeld angerechnet, da dieses als Lohnausfallgeld gedacht ist. Eigentlich wird es Ihnen ja gezahlt, damit Sie mit Ihrem Kind zuhause bleiben können. Wenn Sie Teilzeit arbeiten gehen, erhalten Sie 67% aus der Differenz Ihres alten Nettogehaltes und des neuen Nettoverdienstes als neues Elterngeld.

      Als Teilzeitjobs bieten sich Computerarbeit von zu Hause aus, Aushilfen und Regalbefüller in Einkaufsläden, Prospektverteilung, Zeitungszustellung usw. an.

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