Kündigungsschutz im Tarifvertrag öffentlicher Dienst

    • Kündigungsschutz im Tarifvertrag öffentlicher Dienst Gast

      In Kürze werde ich 40 Jahre alt. Nun habe ich gehört, dass im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst ein besonderer tariflicher Kündigungsschutz besteht. Gilt dieser automatisch mit erreichen des 40. Lebensjahres oder müssen andere Voraussetzungen erfüllt sein?

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    Antworten (1)

    • Gast

      Es ist richtig, dass im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst ein besonderer Kündigungsschutz vereinbart wurde. Dieser gilt allerdings nicht automatisch mit erreichen des 40. Lebensjahres. Zusätzlich muss man mindestens 15 Jahre beim selben Arbeitgeber beschäftigt sein. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, sind im Tarifvertrag öffentlicher Dienst
      Folgende Kündigungsfristen festgelegt:

      Beschäftigungszeiten

      Weniger als 6 Monate 2 Wochen zum Monatsende
      Bis zu 1 Jahr 1 Monat zum Monatsende
      Mehr als 1 Jahr 6 Wochen zum Quartalsende
      Mindestens 5 Jahre 3 Monate zum Quartalsende
      Mindestens 8 Jahre 4 Monate zum Quartalsende
      Mindestens 10 Jahre 5 Monate zum Quartalsende
      Mindestens 12 Jahre 6 Monate zum Quartalsende

      Zu beachten ist auch, dass dieser besondere Kündigungsschutz nur für den Tarifvertrag öffentlicher Dienst im Tarifgebiet West gilt, für die Tarifverträge öffentlicher Dienst im Tarifgebiet Ost gelten diese besonderen Regelungen leider nicht.

      Ausnahme dieses Kündigungsschutzes ist natürlich die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund. Diese ist jederzeit möglich.



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