Nebenjob auf 400-Euro-Basis

    • Nebenjob auf 400-Euro-Basis Gast

      Ich möchte neben meinem Vollzeitjob noch einen Nebenjob mit einem Verdienst von 400 Euro im Monat annehmen. Muss ich meinen bisherigen Arbeitgeber informieren? Fallen bei so einem Nebenjob auch Abgaben an? Was muss ich sonst noch beachten?

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    Antworten (1)

    • Gast

      Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung eine Nebentätigkeit mit dem Hauptarbeitgeber abzusprechen. Jedoch enthalten viele Arbeitsverträge eine Klausel, nach der die Aufnahme eines Nebenjobs der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf. Die Information des Arbeitgebers ist daher sinnvoll, um die hauptberufliche Tätigkeit nicht zu gefährden.
      Ein Nebenjob mit einem monatlichen Arbeitsentgelt bis zu 400 Euro ist als geringfügige Beschäftigung für den Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei. Der Arbeitgeber zahlt gewöhnlich pauschal Abgaben für Kranken- und Rentenversicherung und Einkommensteuer. In diesem Fall muss der Minijob auch nicht in die Steuererklärung eingetragen werden. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit einen 400-Euro-Job über Lohnsteuerkarte abrechnen zu lassen. Eine pauschale Besteuerung ist aber meist günstiger für den Arbeitnehmer.
      Weiterhin zu beachten ist, dass Sonderzahlungen, wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, anteilig auf die Arbeitsmonate verteilt werden. Übersteigt hierdurch der durchschnittliche Verdienst die Grenze von 400 Euro im Monat, wird der Nebenjob sozialversicherungspflichtig und wird gewöhnlich mit Steuerklasse VI versteuert.



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