Ich komme mit dem Regelsatz von Hartz 4 nicht aus. Welcher Nebenverdienst bei Hartz 4 ist möglich? Was darf ich von dem Nebeneinkommen für mich behalten?
Ein Nebenverdienst zu Hartz 4 ist immer möglich. 100 Euro monatlich sind generell frei zuzüglich evtl. entstandener Kosten (z.B. Fahrtkosten: mit öff. Verkehrsmitteln: Fahrkarten aufbewahren und mit einreichen, bei Benutzung des privaten PKWs 0,20 Euro pro gefahrenen Kilometer für die kürzeste Strecke). Nebenverdienst darüber hinaus wird zu 80% auf Hartz 4 angerechnet, 20% dürfen behalten werden. Wichtig ist dabei, den zuständigen Fallmanager der ARGE darüber jeweils unverzüglich mit Kopie des Geldeinganges zu informieren. Wurde tatsächlich mehr als die anrechnungsfreien 100 Euro verdient, wird der anfallende Anrechnungsbetrag des Nebenverdienstes bei Hartz 4 im Folgemonat unter Umständen doppelt vom Regelsatz abgezogen: einmal für den Zufluss in dem laufenden Monat und ein weiteres Mal aufgrund der Annahme der Behörde, daß dieser Verdienst im kommenden Monat auch wieder erzielt wird. Gerade bei stark schwankendem Nebenverdienst ist es daher sehr wichtig, den Fallmanager der ARGE unverzüglich zu informieren.