Ich arbeite als Teilzeitkraft in einem Lebensmittelmarkt. Habe ich als Teilzeitkraft Anspruch auf bezahlten Urlaub? Wenn ja, wieviele bezahlte Urlaubstage stehen mir zu?
Ja, Sie haben als Teilzeitbeschäftigte genauso Anspruch auf bezahlten Urlaub wie eine Vollzeitkraft.
Der Urlaubsanspruch wird grundsätzlich im Arbeitsvertrag geregelt. Diese Regelung darf nicht schlechter bzw. ungünstiger für die Arbeitskraft ausfallen als der Urlaubsanspruch, welcher in § 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt ist. Außer der Urlaubsanspruch ist in einem Tarifvertrag verankert. Dann gilt der Tarifvertrag, auch wenn die Regelungen über den Urlaubsanspruch für die Arbeitskraft ungünstiger ist als die Regelungen im Bundesurlaubsgesetz.
§ 3 BUrlG besagt, dass ein Arbeitnehmer bzw. eine Arbeitnehmerin Anspruch auf 24 Urlaubstage im Kalenderjahr bei einer 6-Tage-Woche (also inklusive Samstag - ohne gesetzliche Feiertage und den Sonntag) hat. Demzufolge besteht ein Anspruch von 20 Urlaubstagen bei einer 5-Tage-Woche.
Grundsätzlich gilt: Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf 4 Wochen bezahlten Erholungsurlaub!
Daraus folgt, das eine Teilzeitkraft, die 3 Tage in der Woche arbeitet einen Urlaubsanspruch von 12 bezahlten Urlaubstagen hat.